Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Du solltest dich mit deinen Interpretationen bzgl. Struktur- und Führungsproblemen zurückhalten.
Minderjährige (speziell: Angehörige der JUgendfeuerwehr) haben an Einsatzstellen nichts zu suchen, was soll da noch im Einzelfall entschieden werden? Einsatzdienst erst ab Erreichen der Volljährigkeit und erfolgter Grundausbildung ist die sauberste Lösung für alle.
dann frag ich mich warum die Gesetze was anderes sagen.

das "haben an der Einsatzstelle nichts zu suchen" mag deine persönliche Meinung sein, verallgemeinern kannst dus nicht.

Und warum sollt ich mich zurückhalten?
Wenn das bei euch generell verboten werden muss, muss das doch heißen, dass das Personal mit Jugendlichen am Ort nicht um kann bzw das nicht funktioniert oder sonst was. Und da läuft für mich dann was falsch. Bei anderen funktioniert es ja.