Für den Einsatz von Atemschutzgeräten im Rettungswesen gibt es nochmal strengere Kriterien, dass da die Einäugigkeit ein Ausschlussgrund ist, bin ich mir ziemlich sicher.
Nein - gibt es nicht, die Grundlagen der G 26/3 sind überall gleich.
Anders herum ist dort ja gerade von langjähriger Einäugigkeit die Rede, Patienten, die ein Auge verlieren, können sich räumlich auch gut orientieren - das Gehirn gewöhnt sich daran und kann dann Entfernungen ect. gut Einschätzen und so kompensieren, dass das räumliche Stereo-Sehen wegfällt. Es ist also ein großer Unterschied zwischen einem langjährigen "Einäugigen" und dem, was ein Gesunder sieht, wenn er ein Auge schließt.