Natürlich sind die berufgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gleich, trotzdem wird darin unterschieden, so gehört die Kenntnis der zu verrichtenden Arbeit und der damit verbundenen Belastung unbedingt zu dem, was der untersuchende Arzt erfragen muss.
Und da macht es eben einen Unterschied, ob man den PA bei der Feuerwehr benutzt oder bei der Tankreinigung.
Kursive Hervorhebungen von mir, die drei Zeichen am Ende bedeuten Ausschlussgrund (+) bzw. kein Ausschlussgrund (-), jeweils für die Gerätegruppen 1, 2 oder 3.3.2 Spezielle Untersuchung
- Ergometrie unter leistungsphysiologischer Indikation, für Gruppe 2 in Abhängigkeit von klinischem Befund, Beanspruchung und Alter. Hinweise zur Ergometrie bei hochbelastenden Tätigkeiten (z. B. Feuerwehr): - {+} +
(...)
- Sehschärfe Ferne für den Einsatz im Rettungswesen - + +
(...)
3.3.1.1 dauernde gesundheitliche Bedenken
- bei Jugendlichen unter 18 Jahren für das Tragen von Atemschutzgeräten im Rettungswesen und für das Tragen von Geräten der Gruppe 3.
(...)
- Erkrankungen oder Veränderungen der Augen, die ihre Funktion beeinträchtigen (z. B. Engwinkelglaukom) + + +
korrigierte Sehschärfe unter 0,7 auf jedem Auge für den Einsatz im Rettungswesen - + +
Die Sache mit der Einäugigkeit konnte ich jetzt übrigens gar nicht finden, nun handelt es sich bei der mir vorliegenden G26 vermutlich nicht um die aktuellste Version, sondern um eine aus der dritten Auflage dieses Buches.