Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
Ja klar.
Haben wir auch gehabt, den Fall.
Frau Doktor guggt sich den jungen Mann an, ist von der Fitness begeistert, unterschreibt.
Junger Mann verlässt Sprechzimmer, Herr Doktor erblickt den Zettel und zieht ihn aufgrund des Ruhepulses gleich wieder ein.
Der Kollege besuchte daraufhin in der selben Woche einen anderen Doktor, welcher die Geschichte mit dem Ruhepuls belächelte und nach der Untersuchung meinte "Alles klar" und unterschrieb.
Seitdem ist die Zusammenarbeit mit der anderen Praxis auch nur noch im Urlaubsfall, wenn unumgänglich....
Bin mir aber sehr unsicher ob das so zulässig ist:
Ein anderer Arzt kann nicht einfach die Entscheidung des ersten aufheben. Wenn man mit seiner Beurteilung nicht einverstanden ist musst du nach §7 und §10 der BGV A4 (die auch die G26.3 regelt) deine BG anschreiben und die bitten das Ergebnis zu überprüfen. Die werden dich dann zu einem anderen Arzt schicken.

Ich wäre sehr vorsichtig damit einfach zu einem anderen Arzt zu gehen nach dem ich schon eine Beurteilung erhalten haben. Ich weiß nicht ob die BG im Falle eines Schadens dir irgendetwas zahlt in diesem Fall, da sie in diesem Fall sicherlich einsicht in deine Vorsorgeuntersuchungen (incl. G26) nehmen wird die dein "Arbeitgeber" aufzubewahren hat (siehe §11). Die Untersuchungen haben ja auch einen Zweck, nämlich Schaden von Versicherten zu verhindern!

Bei der nächsten Untersuchung dann zu einem anderen Arzt zu gehen ist natürlich möglich sofern dieser die Ermächtigung zur G26 durch die BG hat.

Ab wann man zur Nachuntersuchung darf konnte ich leider nirgends finden. Evtl. ist dies die Möglichkeit zur Umgehung einer unbequemen Beurteilung, ich wäre aber trotzdem vorsichtig.