@ wodoe
Die von dir genannte Frequenz befindet sich tatsächlich im Bereich das Taxifunks,und ist als bundesweite Notruffrequenz ausgewiesen.Es wird aber nicht explizit darauf hingewiesen das diese Frequenz nur den Taxiunternehmen zugeteilt werden darf.Es wird wohl so sein das die Zuteilung auch an andere Unternehmen zu Notruf und Meldezwecken erfolgt,und dies im Ermessen des Sachbearbeiters liegt,der Verwendungszweck ist klar geregelt,nicht für innerbetriebliche Nachrichten sondern nur für Notrufe.
@ Ebi
Wen meinst du mit unqualifizierten Leuten????
Ich hoffe nicht mich, denn über meine Qualifikation kannst du nicht urteilen da du mich persönlich nicht kennst.
Und Nein,ich will hier keine weitere Hilfsorganisation gründen.
Ach so noch was, ich meinte natürlich deine Leitstelle wenn aus irgendwelchen Gründen der Funkverkehr zusammenbricht,und sei es wegen einem Stromausfall nach Blitzschlag.
Es sei denn du hättest keine Leitstelle ,dann frage ich mich allerdings in welcher HiOrg du tätig bist.
Gruss Michael
Lerne aus den Fehlern anderer,das Leben ist zu kurz um jeden Fehler selbst zu machen!!