Ich würde da vielleicht einen Kameraden privat anrufen, dass er mich mit Traktor oder Geländewagen aus dem Graben zieht, aber auf jeden Fall die Feuerwehr aus dem Spiel lassen, wenn man das Ganze nicht offiziell haben möchte.
Das ist auch keine Frage mangelnder Kameradschaft, es gibt nunmal Sachen, die gehen nicht. Feuerwehr ist kein Selbstbedienungsverein, der sich auf rechtlich halbgare Sachen einlassen sollte. Hier leiht man sich aber auch sonst keine Ausrüstungsgegenstände (Kettensägen und sowas) aus. Unkameradschaftlich ist es da in meinen Augen doch eher, von seinen Kameraden zu verlangen, dass sie sich auf so dünnes Eis begeben.

Achja, auch ein vermeintlich harmloses Rutschen in den Straßengraben kann dann zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort (aka Fahrerflucht!) werden, wenn Schilder, Leitpfosten, Bäume und Pflanzen oder das Bankett selbst beschädigt worden sind (tiefe Rillen, die dann vom Baulastträger beseitigt werden müssen). Das sollte man dann auch bedenken, nicht dass hinterher das Geheule losgeht. Gerade deswegen tut man gut daran, dass wenn überhaupt privat zu regeln, aber die kommunale Einrichtung Feuerwehr aus dem Spiel zu lassen. Mein Bürgermeister würde mir schön was husten.