NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator
Tach!
Steuerrechtliche Gründe dürften da keinerlei Rolle spielen, denn gem. § 3 Abs. 5 KraftSteuerG sind die Halter von Fahrzeuge, die ausschließlich im Feuerwehrdienst eingesetzt werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit!
Die einzigen mir plausible Gründe wären die Schadstoffreduzierung und das Umweltbewußtsein.
Ist es nicht so, dass die Hersteller ab einem gewissen Datum keine anderen Fahrzeuge mehr auf den Markt bringen dürfen, als solche, die eine bestimmte Abgasnorm erfüllen?
Ab Herbst 2009 zum Beispiel Euro 5.
Daher bleibt den Feuerwehren gar nichts anderes übrig, als solche Fahrzeuge zu kaufen.
gilt dieses Verkaufsverbot nur in Deutschland oder Europaweit
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
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