Hallo gampi

ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich denke wenn es "Zweifelsfrei" dem Beschuldigten nachgewiesen ist und dieser für diese Straftat Verurteilt wurde,
dann besteht für den Geschädigten das Recht auf Schadenersatz. Also in deinem Fall auf Rückerstattung des Kaufpreises und eventuelle andere Kosten.

Aber ich bin nicht Fachkundig genug um so etwas zu genau zu erläutern.

Denke aber so in etwa könnte das gehen.
Wir hatten in diesem Forum da einige Personen, die hätten Dir mit Sicherheit eine
Fachkundige Aussage dazu geben können. Leider sind diese momentan etwas
zurückhaltend mit ihren Beiträgen. LEIDER (möchte nicht eine Diskusion eröffnen oder so...)
Bei gewissen Themen fehlen sie aber sehr.


Gruß
Wildtäler