Bin ebenfalls kein Anwalt, aber ein guter Freund von mir :-) Er kennt natürlich keine Details, deshalb ist nur ne Einschätzung möglich:

Geld zurück: Kaum eine chance. Es besteht hier kein automatischer Rechtsanspruch. Man müßte den Täter Anzeigen wegen Betrugs und im Rahmen eines Zivilprozesses haftbar machen (teuer und langwierig). Wenn Ihm der Diebstahl nicht nachzuweisen ist und er sagt er habe selbst nur gekauft und weiterverkauft dann ist der Schotter weg.

Ware zurück: definitiv NEIN!

Straftat: Nur wenn man wusste das die Ware gestohlen war. Dann Tatbestand der Hehlerei (Ja, nicht nur der Verkäufer ist Hehler, der Käufer auch).