Geändert von Brandbatsch (22.11.2007 um 22:23 Uhr)
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Aber Hallo!
Natürlich hast Du ein Anrecht, Dein Geld vom 'Verkäufer' wieder zu bekommen.
Ich würde da auf jeden Fall Anzeige erstatten.
In der Praxis ist es zwar oft so, daß bei diesen Leuten nichts zu holen ist, aber Du solltest unbedingt Deinen Anspruch geltend machen.
Gruß,
ahk
danke zum glück, aber der "verkäufer" müßte mir doch theoretisch die kohle wiedergeben
Hallo gampi
ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich denke wenn es "Zweifelsfrei" dem Beschuldigten nachgewiesen ist und dieser für diese Straftat Verurteilt wurde,
dann besteht für den Geschädigten das Recht auf Schadenersatz. Also in deinem Fall auf Rückerstattung des Kaufpreises und eventuelle andere Kosten.
Aber ich bin nicht Fachkundig genug um so etwas zu genau zu erläutern.
Denke aber so in etwa könnte das gehen.
Wir hatten in diesem Forum da einige Personen, die hätten Dir mit Sicherheit eine
Fachkundige Aussage dazu geben können. Leider sind diese momentan etwas
zurückhaltend mit ihren Beiträgen. LEIDER (möchte nicht eine Diskusion eröffnen oder so...)
Bei gewissen Themen fehlen sie aber sehr.
Gruß
Wildtäler
@gampi
Sicherlich wirst Du rein rechtlich die Möglichkeit haben, über den zivilen Rechtsweg die Dir entstandenen Unkosten vom Verkäufer zurück zu fordern.
Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass Du wahrscheinlich viel Zeit inverstieren musst, bis Du an das Geld kommst. Wenn Du überhaupt an das Geld kommst. Wenn der Die Funger hebt und seine Taschen ausleert und dabei nur Staub und Tabakreste zum Vorschein kommen, hast Du die Pappnase auf.
Falls Du eine Rechtschutzversicherung haben solltest, lasse Dich mal von einem Anwalt zivilrechtlich beraten oder versuche mal bei Deinem zuständigen Amtsgericht eine entsprechende Beratung zu bekommen.
Aber wie gesagt: Recht haben bedeutet noch nicht Recht (Geld) bekommen.
Bin ebenfalls kein Anwalt, aber ein guter Freund von mir :-) Er kennt natürlich keine Details, deshalb ist nur ne Einschätzung möglich:
Geld zurück: Kaum eine chance. Es besteht hier kein automatischer Rechtsanspruch. Man müßte den Täter Anzeigen wegen Betrugs und im Rahmen eines Zivilprozesses haftbar machen (teuer und langwierig). Wenn Ihm der Diebstahl nicht nachzuweisen ist und er sagt er habe selbst nur gekauft und weiterverkauft dann ist der Schotter weg.
Ware zurück: definitiv NEIN!
Straftat: Nur wenn man wusste das die Ware gestohlen war. Dann Tatbestand der Hehlerei (Ja, nicht nur der Verkäufer ist Hehler, der Käufer auch).
ich hatte auch mal einen Fall da hat eine Funkfirma 2 FME von mir die ich zur Reparatur dort hatte unterschlagen. Ich habe Anzeige erstattet und es hat sich rausgestellt dass er die Sachen weiterverkaufte. Die Käufer waren nicht ermittelbar, und Schadensersatz gab es auch nicht, nur eine Strafe.
Das nur mal am Rande, zum Thema Kohle zurück und so, meistens geht man leer aus.
PS der Händler war keiner aus dem Forum.
Die Rechtslage ist definitiv so:
Der Eigentümer (BF) kann die Sache jederzeit vom Besitzer (du) zurückfordern.
Rechtlich gesehen bist du nicht der Eigentümer, auch wenn du das geglaubt hast.
Allerdings ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, da ein Bestandteil (Eigentumsübergang) nicht stattgefunden hat. Somit kannst du den Kaufpreis selbstverständlich zurückfordern, auf dem zivilrechtlichen Weg.
Ob er das Geld noch hat bzw. ob da was zu holen ist, ist die andere Frage.
Geändert von Brandbatsch (22.11.2007 um 22:24 Uhr)
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
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