@gampi
Sicherlich wirst Du rein rechtlich die Möglichkeit haben, über den zivilen Rechtsweg die Dir entstandenen Unkosten vom Verkäufer zurück zu fordern.
Das bedeutet aber im Umkehrschluss, dass Du wahrscheinlich viel Zeit inverstieren musst, bis Du an das Geld kommst. Wenn Du überhaupt an das Geld kommst. Wenn der Die Funger hebt und seine Taschen ausleert und dabei nur Staub und Tabakreste zum Vorschein kommen, hast Du die Pappnase auf.
Falls Du eine Rechtschutzversicherung haben solltest, lasse Dich mal von einem Anwalt zivilrechtlich beraten oder versuche mal bei Deinem zuständigen Amtsgericht eine entsprechende Beratung zu bekommen.
Aber wie gesagt: Recht haben bedeutet noch nicht Recht (Geld) bekommen.