Diebesgut

Zitat von
wildtäler
Hallo gampi
ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich denke wenn es "Zweifelsfrei" dem Beschuldigten nachgewiesen ist und dieser für diese Straftat Verurteilt wurde,
dann besteht für den Geschädigten das Recht auf Schadenersatz. Also in deinem Fall auf Rückerstattung des Kaufpreises und eventuelle andere Kosten.
Gruß
Wildtäler
Stimmt aber die BF ist die Geschädigte der Käufer danach hat im guten glauben das es des Verkäufer Eigentum ist gehandelt, man kann eine Rückerstattung des Kaufbetrag fordern, aber ob man etwas bekommt ???? :-(
Gruß Michael
Geändert von Brandbatsch (22.11.2007 um 22:24 Uhr)
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)