
Zitat von
OF112
Ware zurück: definitiv NEIN!
Na sicher muß er das Zeug zurückgeben, denn das Zeug gehört immernoch der BF.
Sollte er es nicht rausrücken bekommt er eine Anzeige wegen Unterschlagung.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.