
Zitat von
abc-truppe
Das ist korrekt, aber da diese Pflichten, die durch den Kaufvertrag entstanden sind, nicht erfüllt wurden (Eigentumsübergang), ist der Kaufvertrag nichtig. Du müsstest dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des rechtlichen Mangels (-> neue Ware, die auch tatsächlich in dein Eigentum übergeht) setzen und, falls das nicht erfolgt, kannst du zurücktreten.
und dein Geld zurück forder, wenn er Kohle hat ;-)
Gruß Michael
PS: richtig du hast Lehrgeld bezahlt, richtig leer
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)