es geht hier aber nicht um rauchen im fahrzeug sondern um Kolonnenfahrten. Und dann nenne doch mal ein Paar Dinge, die deiner Meinung nach in einer DA drinstehen, die Kolonne betreffend...
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es geht hier aber nicht um rauchen im fahrzeug sondern um Kolonnenfahrten. Und dann nenne doch mal ein Paar Dinge, die deiner Meinung nach in einer DA drinstehen, die Kolonne betreffend...
Nebenbei: Jup, gibt es...
Das ist dann das Landes Rettungsdienst Gesetz von NRW
http://www.stadt-koeln.de/feuerwehr/...284/index.htmlZitat:
Zitat von NRW-RettDG
MfG Fabsi
P.S.: Dann poste zu den Stellen in deinen Roten Heften, doch einfach auch die dort angegebenen Gesetzes-Stellen (Kurzform würd ja reichen, kann ja jeder nachschlagen ;) )
Ich werde mal sehen ob ich am Dienstag die Vwv (gesetzescharakter) für die Genehmigung für Kolonnenfahrtanmeldung der Verkehrsbehörde von HH bekomme, da habe ich in den (gesetzesähnlichen ;-)) "roten Heftchen" rein gar nichts gefunden - übrigens in der Micky Maus stand auch nichts näheres ;-)
Jaja komisch, daß ich aus den "roten Heftchen", die du ja so lustig findest, genau eine ebensolche Vwv zitiert habe. Auf der einen Seite schreibst du Vwv´s haben gesetzescharakter (was sie auch haben) und dann vergleichst du die "roten Heftchen" mit der Micky Maus. Widerspricht sich irgendwie.
Und wenn du (und manch anderer) die "roten heftchen" ja doch so lustig findet: Ihr könnt nur lästern, aber ne vernünftige andere Quelle kann hier niemand nennen. Also macht es besser und lästert nicht ewig.
Ich behaupte nicht allwissend zu sein, aber ich nehme mir mir zur Verfügung stehende Literatur um nachzulesen, was ich nicht weiß. Sollte jemand irgendwelche bessere Literatur oder andere Quellenangaben haben lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
O.K. Dann erklär mir mal wie es zu diversen Dienstanweisungen kommen kann, die vorschreiben, dass nur das erste und das letzte Fzg die (fest verbaute und eingetragene) Rundumkennleuchte in blau anmachen dürfen, obwohldie Nutzung für ALLE Fahrzeuge, die damit ausgerüstet sind, explizit vorschreibt.Zitat:
Zitat von StVO §38
"darf"
Meinjanur.
Genau auf den Beitrag habe ich gewartet....
heißt: Nur Fahrzeuge, die die Kennleuchte eingetragen haben <b>dürfen</b> sie nutzen!Zitat:
"Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen...verwendet werden."
heißt: "<b>darf</b> zu den genannten Zwecken genutzt werdenZitat:
"...und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden...."
heißt: "Entweder ALLE oder KEINER!"Zitat:
"...oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden."
--> Folgendes Szenario (REALITÄT!):
Ein Pkw steht an einer Ampel mit rotem Lichtzeichen. Es kommt von links ein SEG-RTW mit Blaulicht und überquert die (da der Pkw rot hat) grüne Ampel. Nachfolgende fahren 2 weitere SEG-RTW über die Ampel (vermutlich auch grün oder die Ampel hat gerade auf gelb geschaltet). Die Ampel des Pkw wird grün, der Fahrer schaut, sieht in der Kreuzung kein Fahrzeug und fährt los. Der nachfolgende RTW von links schaltet beim überqueren der, für ihn roten, Ampel das Blaulicht und Horn ein und fährt ohne abzubremsen in den (korrekt bei grünem Signal fahrenden Pkw. Fazit 1 Pkw-Fahrer schwer verletzt, 1 Beifahrer tot, 2 SEG-ler im RTW leicht verletzt, 1 SEG-ler (der im Patientenraum auf dem Sitz entgegen der Fahrtrichtung, damit er sich mit den beiden im Fahrerraum unterhalten kann natürlich nicht angeschnallt und in "Halbachtstellung" dort sitzend..) tot.
Einzige Szenarien, die gesetzteskonform sind:
- ALLE SEG-Fzge fahren ohne Alarm als "Fahrt mit gemeinsamen Ziel. Die Fzge, die bei rot an eine Ampel kommen bleiben dort stehen bis grün ist.
- ALLE Fahrzeuge fahren mit Blaulicht und gelten als geschlossener Verband. Alle fahren über die Ampel, auch bei Rotlicht, wenn das erste Fzg bei grün gefahren ist. Dieses ist aber, da alle Fzge das Blaulicht <b>während der gesamten Fahrt von Abfahrt- bis Zielort</b> an haben, für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar! Zur Sicherheit wird VOR der Ampel das Horn dazu geschaltet.
Zitat:
Zitat von AkkonHaLand
Es ist nicht vorgeschrieben das alle Fahrzuege die blauen Kennleuchten eingeschaltet haben, er wird sogar in mancher DV/DA davor gewarnt die blaue Kennleuchte übermäßig einzusetzten.
Empholen ist das das erste und schließene Fahrzeug mit eingeschaltetem blauen Kennleuchten fahren und der rest der Kolonne diese nur bei besonderen Gefahrenpunkten oder besonderem Streckenverlauf einschalten. Bei z.B. Ampeln (besonderere Gefahrenbereich) sollte auch jedes Fahrzeug mit "Licht und Musik" fahren, um die übrigen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig über die nähernde Gefahr zu warnen, wozu der Marschführer ja auch verpflichtet ist die anderen Verkehrsteilnehmer auf die Kolonne hinzuweisen und bei Bedarf wenn die Sondersignalanlagen nicht ausreichen auch Verkehrssicherungsposten einzusetzten.
Mfg
Chris
@Chris:
Das war genau das was ich geschrieben hatte! Die DV/DA´s brechen regelmäßig die StVO und so kommt es immer wieder zu Unfällen! Aber die HiOrgs können es sich ja leisten.... die Fzge sind zumeist nämlich nicht Haftpflichtversichert - die entsprechende HPflicht wird erst nach einem Unfall und dann rückwirkend einen Tag vor dem Unfall datiert abgeschlossen.... Würde ich auch gerne machen (spart ne Menge Geld), aber ich habe leider keine Vorstandsmitglieder oder Präsidenten in hohen politischen Ämtern sitzen (oder sitzen gehabt)...
Man sollte sich überhaupt erst einmal Gedanken machen, WARUM es solche Kolonnenfahrten überhaupt gibt.
Mir fallen da nur folgende Gründe ein:
- Verlegung größerer Verbände mit dem Ziel, die ganze Zeit auch während des Transports zusammen einsatzbereit zu sein.
Ein Beispiel wäre hierfür die Verlegung von ganzen Einsatzeinheiten / Zügen in ein Großschadensgebiet.- Führen einer Gruppe von Fahrzeugen, wobei das Ziel nur dem Leitfahrzeug bekannt ist, und die anderen Fahrzeuge dazu ohne größere Unterbrechung folgen müssen
- andere Gründe fallen mir hier gerdae nicht ein.
Aber: Wie oft kommt so etwas vor? Ist es nicht besser, dass bei einem Akuteinsatz alle Fahrzeuge einzeln für sich mit SoRe und SoSi fahren?
Gruß, Mr. Blaulicht
Die blaue Kennleuchte soll ja auch nur zur Warnung dienen, so schreibt es die STVO "zur Warnung an Einsatzstellen und zur Begleitung von fahrzeugen oder geschlossenen Verbänden"
Dabei hat im übrigen das Einsatzhorn nix zu suchen, denn das benutzt man logischerweise beim Nutzen von Wegerechten die mit "Kolonnenfahrt" nix zu tun haben.
Ähm, wo wird das denn so gehandhabt?
Ich habe schon paarmal Einsatzfahrzeuge zugelassen und solange die von Hi-Orgs sind, musste immer eine Versicherungsbestätigung (ehem. Doppelkarte)vorliegen.
Ausnahme ist das Zulassen von Fahrzeugen von Behörden (ehem. Behördenkennzeichen), also Kommune/Kreis/Land/Bund, die brauchen keine Versicherungsbestätigung, da die Kommune/Land/Bund selber haften.
Also um nochmal auf das Thema Kolonen-Fahrt zurück zu kommen
hat einer von euch schon mal versucht in eine Kolonne von Y-Reisen, bei einer für euch grünen Ampel, einzufahren (würde mich interessieren wenn jemand Erfahrungen gemacht hat und wenn welche)
Ich würde abraten, ach übrigens die haben keine blauen rundum Dinger ( gut der Sandienst und die Feldjäger ) sonder nur Flagge und erst wenn die Grüne kommt, wird vermutlich ;-) kein weiteres Fahrzeug mehr kommen.
Ach noch was, wir sind mit FW, DRK, JUH usw nach Stuttgart gefahren mit der Anweisung auf der Autobahn platz zu lassen und in der Ortschaft aufzuschließen alle mit Blaulicht ohne HORN und Flaggen überwiegend Blau ( die Flaggen nicht wir )
Gruß Michael
Ja da hab ich Erfahrungen von Y-Tours (wir buchen, Sie fluchen) ...
Alle Fahrzeuge einer Kolonne sind beflaggt (nicht Fahne) Kreuzungen werden durch Sicherungsposten (Pol, MP/Feldjäger, Bw-SiPo) gesichert und die Kolonne fährt durch.
Abstände zwischen den Fahrzeuge:
- innerorts keine Möglichkeiten zum einscheren lassen
- Landstraßen 50 m Abstand zum einscheren lassen
- Autobahnen 100 m Abstand zum einscheren lassen
...und nochmal zum Einsatz von Blaulicht - dieses ist eine reine Warnlampe und hat nichts mit dem SoSi/Wegerecht im "normalen" Einsatz zu tun.
Klare Antwort:
Die Feldjäger stehen zur Absicherung der Kolonne da, damit man erkennt, dass die Kolonne gerade durchfährt. Die Ackerfänger dürfen aber z.B. nicht den Verkehr regeln, wenn kein BW-Fzg auf der Kreiuzung ist, also sperren, weil in 100m das erste Fzg kommt ist genauso verboten, wie das durchwinken eines an einer roten Ampel stehenden Pkw. Wer dann fährt begeht einen Verstoß gegen §37 Abs2 Satz1 StVO! Quittung laut Bußgeldkatalog:
- Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt: 50€, 3Punkte
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 125€, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase: 125€, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 200€, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
in der Regel wird mindestens 1 Sekunde vergangen sein, daher sind 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot sicher. Der einzige Streitpunkt könnte das Bußgeld sein, ob 200€ oder "nur" 125€...
DENN:
Die Maskenball-Kameraden mit den Armbinden sind NUR BW-Angehörigen weisungsbefugt und KEINEN Zivilpersonen!
Hab auch Kolonnenfahrten mitgemacht, bei denen nicht abgesichert wurde... Da war weder Landjägerei noch sonstige Sicherungsposten zu sehen.
Na wenn das das erste mal war, war die Polizeibegleitung wohl besser.
Obwohl ich da auch ein KdoW/ELW... auf Audi sehe und ein Kradmelder war auch dabei, da hätten sie die Absicherung ja auch gleich selber machen können.
Bei unserer Großübung 2005 in Frechen kam keine Polizei. Obwohl wir da mit ca. 70 Fahrzeugen die ganze Autobahn dicht gemacht haben. unsere BF halt, die schert sich um nix ;-)
Hallo Forumgemeinde !
Mal ganz ehrlich, welcher Büger der nicht in einer BOS Organisation ist, weiß wie er auf eine ankommende Kolonne zu reagieren hat.
Es kommt öfters vor, dass die Autofahrer sich wie Kami-kaze in die Kolonne drängeln oder Situationen hervor rufen, wo man nur noch mit dem Kopf schütteln kann.
Selbst das Blaulicht verfehlt an so manchen Kreuzungen seine Wirkung! Wenn ein 40 Tonner auf seine grüne Ampel oder Vorfahrt besteht, überlege ich zwei mal ob ich meinen Verband in die Kreuzung fahren lasse oder ob ich mich mit dem 40 Tonner anlege.
Kolonnefahrten werden meiner Meinung nach viel zu wenig praktiziert und auch in der Fahrschule werden die angehenden Autofahrer anscheind nich darüber informiert, wie sie sich bei einer ankommenden Kolonne zu verhalten haben.
Denn generell ist auch das "zwischen die Kolonne" drängen strafbar! Als Autofahrer würde ich mir also zwei mal überlegen ob ich nun auf einen Schlag eine Kolonne mit 30 oder mehr Fahrzeugen überhole und somit eine gefährliche Situation herausfordere und mich dann in den geschlossenen Verband bzw. Kolonne drängen muss und dann evtl. sogar noch den Verband ausbremsen muss und somit einen Auffahrunfall verursache.
Noch mal ergänzend zu die bisherigen Infos: Eine Kolonne oder ein geschlossener Verband bis 30 Fahrzeuge ist nicht Genehmigungspflichtig. Alles darüber bedarf einer Genehmigung bei der zuständigen Stelle. Bei 30 Fahrzeugen oder auch mehr (manchmal auch weniger) werden Springer-Fahrzeuge eingesetzt, die den geschlossenen Verband verlassen und eine herrannahende Kreuzung absichern und somit dem Verband eine problemlose durchfahrt ermöglichen. Generell wird es bei uns so parkitziert, dass das erste und letzte Fahrzeug mit Blaulicht fahren. An Kreuzungen und der gleichen alle! Fährt das erste Fahrzeug über eine grüne Ampel und die Ampel springt dann auf rot um, haben alle anderen Kolonnenteilnehmer das Recht in die Kreuzung einzufahren. Dies hat aber mit gebührender Vorsicht stattzufinden. Verzichtet ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht auf seine Vorfahrt, ist ihm diese zu gewähren! Kann ein Fahrzeug aufgrund sonstiger Verhältnisse nicht dem geschlossenen Verband folgen und fällt zurück, hat es durch "aufblenden" den Vorderman darauf aufmerksam zu machen. Maximal Marschgeschwindigkeit ist 60 Stundenkilometer auch wenn gern mal schneller gefahren wird. Ein geschlossener Verband wird wie folgt beflaggt: erstes bis vorletztes Fahrzeug blau, letztes Fahrzeug grün... Ausgefallene Fahrzeuge tragen rot (oder war das gelb???)
Des Weitern wird der Verband nur von einem Fahrzeug über Funk angemeldet! Es meldet sich nicht jedes Fahrzeug einzelnd an! Es wird entsprechend auf den Marschkanal gewechselt. Dieser ist solange zu halten, bis eine Wechselaufforderung vom Verbandsführer kommt!
Ergänzend noch: Ab drei Fahrzeugen spricht man von einem geschlossenem Verband !
In diesem Sinne eine frohe Kolonnenfahrt !
Sirenenkiller
Warum sollte es verboten sein, ausserorts in einen geschlossenen Verband einzuscheren? Ganz im Gegenteil, der Verband hat seine Abstände so zu wählen, dass anderen Vekehrsteilnehmern ein Einscheren beim Überholvorgang möglich ist. Innerorts sollten die Abstände möglichst so sein, dass kein anderer sich dazwischendrängelt.
@brause.
wenn Du außerorts das einscheren von fahrzeugen gewährst ( von Notsituationen abgesehen, denn dafür ist der Platz!) dann hast Du den Konvoi unterbrochen, fährst Du jetzt wieder in eine Stadt oder ähnliches rein, wirst Du nicht mehr als geschlossenen Verband angenommen! Diese Erfahrung musste ich erst am Samstag machen als sich ein Zivilfahrzeug eingemogelt hatte, an einer Kreuzung fuhr er ebenfalls in die Kreuzung ein, wäre es jetzt Rot gewesen und er wäre hinterhergefahren würden eventuell andere Verkehrsteilnehmer schon zufahren.
Hallo,
wir reden hier nicht von einem Kovoi sondern von einem geschlossenen Verband.
Gibt da einen gravierenden Unterschied!
Wenn ich mit einem großen geschlossenen Verband fahre, nehmen wir jetzt mal 30 Fahrzeuge dann bilde ich aus diesen Fahrzeugen 3 Einzelgruppen und zwischen den Gruppen gebe ich dann im Marschbefehl einen Abstand von X-Metern oder X-Minuten vor und schon habe ich das Problem mit den PKW geklärt. Davon abgesehen soll ein großer geschlossener Verband auch geplante Einschermöglichkeiten für andere Verkehrsteilnehmer gewähren und vorsehen..
Gruß
Chris
Das ist so nicht ganz richtig. Der geschlossene Verband gilt ja als ein Fahrzeug.
Befindet sich dieses eine Fahrzeug noch mitten auf der Kreuzung, so hat der querende Verkehr keine Vorfahrt. Ganz im Gegenteil: er darf gar nicht in die Kreuzung einfahren, da er diese nicht ohne sie selber zu versperren passieren kann. Genauso, wie man trotz "grün" nicht in eine Kreuzung einfahren darf, wenn absehbar ist, daß man diese nicht passieren kann und auf ihr zum stehen kommen wird (und somit den Querverkehr behindern kann).
Ich glaube nicht, daß irgendeiner einen überlangen Schwertransport der sich im Kriechtempo über eine Kreuzung bewegt "herausfordert" so unter dem Motto: "Mach Platz ich hab grün".
Bei allen Kolonnenfahrten (nenne sie der Einfachheit hier so) die ich bisher mitgemacht habe, habe ich das Problem an Ampeln nie so gehabt, solange die Abstände zwischen den Einsatzfahrzeugen nicht ellenlang waren. Da hat sich niemand getraut da querzuschiessen.
Daß man seine eigene Vorfahrt bzw. sein eigenes Recht nicht erzwingen soll, sollte eigentlich jedem Fahrer eines Einsatzfahrzeugs bekannt sein. Im Zweifel lieber nachgeben und warten.
Das größere Problem ist das einscheren von anderen Kfz in die Kolonne (z.B. während eines Überholmanövers oder weil der zivilist irgendwo auf einmal doch rechts abbiegen will). Da wird der geschl. verband komischerweise nicht als solcher erkannt. Habe da schon Situationen erlebt wo die Kollegen in grün einen Zivilisten per Dachlautsprecher nicht gerade höflich auf sein Fehlverhalten "angeranzt" hatten (der Ton war nicht grad passend).
Wenn die Kolonne mit SoSi fährt, dann schon. Aber dies ist ja nicht immer der Fall, zum Beispiel bei der Bundeswehr.
Gruß, Mr. Blaulicht
bei entsprechender Indikation schon...
Als hier die BF in ihre neue Feuerwache umgezogen ist (ca. 1,5 km), sind sämtliche Fahrzeuge mit Signal (optisch und akkustisch) gefahren. Ob das wirklich notwendig war, wage ich zu bezweifeln (zumal auch ein Umzug nicht wirklich zu den hoheitlichen Aufgaben gehört - zumindest meiner Ansicht nach!)
@ Chr881986: Hätte, Wenn und Wär....
Hier werden 2 Unterschiedliche Dinge (mal wieder) durcheinander geschmissen:
Zweck des geschlossenen Verbandes: wie der Name schon sagt eine oder mehrere Einheiten "geschlossen" an einen Zielort zu bringen.
Zweck der Wegerechte: Menschenleben retten oder bedeutende Sachwerte erhalten.
bei einem geschl. Verband gibt es einen Verbandsführer, einen marschbefehl, eine Marschgeschwindigkeit etc. etc.; das fällt bei der Alarmfahrt alles weg. Der geschl. Verband mag zwar bei einem Hochwasser auch was mit "bedeutende Sachwerte erhalten" zu tun haben, dabei geht es aber nicht darum so schnell es geht an dem Einsatzort anzukommen, sondern komplett.
Und geht es darum Menschenleben zu retten, ist es nicht wirklich sinnvoll auf der Autobahn mit Tempo 80 zu fahren wie in einem geschl. Verband.
@Mr. Blaulicht: Der Umzug mag ja noch ne hoheitliche Aufgabe sein, aber bestimmt nicht um Menschenleben zu retten oder bedeutende Sachwerte zu erhalten (so wie es in der STVO steht) ;-)
Also da darf ich dir auch widersprechen.
Ein geschlossener Verband dient dazu: Fahrzeuge, Material und Personal schnellstmöglich zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort zu verlegen um dort gemeinsam Tätig zu werden. Wozu bilde ich denn den geschlossenen Verband??? Richtig um wie oben gesagt Material, Personal und Fahrzeuge schnellstmöglich an dem entsprechenden Einsatzort zu haben und dann gleich eine ganze Einheit als 30 einzelne Fahrzeuge.
Das ein geschlossener Verband sich nach der Geschwindigkeit des langsamsten Fahrzeuges richtet sollte klar sein.
Marschbefehl etc, sollte es geben, wenn es aber der Auftrag und der zeitliche Rahmen dieses nicht zulassen dann gibt es diese eben nicht.
Faktum ist aber das selbst ein geschlossener Verband Wegerechte in Anspruch nehem kann und auch darf!
Mfg
Chris
Also im WIdersprechen bist du einmalig.
Ich zitiere mal meine Ausbildungsunterlagen zum Thema Zweck eines Marsches (bzw. geschl. verband):
"Im Unterschied zur Alarmfahrt, die mit größtmöglicher vertretbarer Geschwindigkeit durchgeführt wird, soll der Marsch im Marschverband sicherstellen, daß zusammengefasste Einsatzkräfte ihr Ziel vollständig, rechtzeitig und in einsatzfähigem Zustand erreichen. ..."
Und wenn du sagst: "Faktum ist aber das selbst ein geschlossener Verband Wegerechte in Anspruch nehem kann und auch darf!", dann zeig mir mal bitte wo das steht.
Die STVO sagt nur was von einheitl. Kennzeichnung und von benutzung von Blaulicht (und nur von diesem!) zur Kenntlichmachung von geschl. verbänden. Wie gesagt lies die Absätze 1+2 des §38 STVO mal durch.
Und wenn jemand doch mit Alarm bei einem geschl. verband fährt heisst das nicht, daß er das auch darf. Und genau aus diesem grund (Missbrauch von Wegerechten) gibt es bei vielen die DA daß nur das erste und letzt Fahrzeug die Lampen einzuschalten haben (zwecks Absicherung) und alle anderen das Ding auszulassen haben. Und auch aus diesem grund gibt es den guten (hässlichen) Drehzugschalter auch in der usführung mit 4 Schaltstellungen, damit bei eingeschaltetem Blaulicht und (zufälligem oder absichtlichem) Betätigen der Fahrzeughupe kein SoSi ausgestrahlt wird.
Ach so und wenn es der zeitl. Rahmen nicht zulassen sollte einen Marschbefehl rauszugeben, dann ist i.d.R. soviel Eile geboten, daß eh mit Wegerechten im wilden Verband gefahren wird, wobei meist der langsamste auf der Strecke bleibt.
Hi Christian,
Also hier muss ich Robbyköln VÖLLIG RECHT geben.
Ein geschlossener Verband kann alleine aus seiner Eigenschaft als geschlossener Verband keine über dem §27 STVO hinausgehenden Rechte in Anspruch nehmen.
Also KEIN Sonder und WEGERECHT!
Andererseits kann aber natürlich eine Reihe von Fahrzeugen die alle für sich die Vorraussetzungen für Sonder- und Wegerecht erfüllen (mit Sosi ausgerüstet und bei vorliegen des "Dringenden hoheitlichen Auftrages") als "Quasi Verband" Fahren und bei dieser "besonderen Verbandsfahrt" auch die Sonder- und Wegerechte in Anspruch nehmen.
Dies muss nicht immer ein Wilder Verband sein, wo einfach alle Fahrzeuge mit vollem Trara hintereinander Fahren und sich dann irgendwann wg. Geschwindigkeitsdifferenzen trennen, sondern kann durchaus auch ein "ordentlicher" Verband sein, wo tatsächlich wie bei einem normalen Verband gefahren wird.
Eine Indikation für eine solche "Verbandsfahrt" mit teilweiser Anwendung von Sonder- und Wegerechten kann zb. die schnelle Verlegung von Einheiten sein, wo das Material und Personal getrennt fährt, aber nur zusammen Sinn macht. Warum also die MTWs mit 160 über die Bahn scheuchen wenn die Ausstattung eh erst 2 Std. später da ist...
Genau genommen währe dies aber kein Verband nach §27 STVO, da die Einheiten bedingt durch §35 STVO von der STVO (und damit §27 STVO) befreit sind...
Auch wenn es nach aussen hin fast identisch wirkt, rechtlich sind das zwei VÖLLIG VERSCHIEDENE Paar Schuhe!
Was ist jetzt, wenn jetzt ein (normaler) Verband Verbandsmäßig fährt (Erstes Fahrzeug fährt nach STVO, alle anderen fahren hinterher.) und die Fahrer schalten an allen Kreuzungen Blaulicht und MH an?
-> Solange der Verband weiterhin die VErbandsformation einhält und das erste Fahrzeug sich STVO konform verhält (Rote Ampel -> STOP!) handelt es sich hier um eine Missbräuchliche Nutzung des Sondersignals mit 20Eur. Verwarnungsgeld! Und nichts weiter.
Eine Vorfahrt wird nicht erzwungen, da diese für alle weiteren Fahrzeuge eh gegeben ist!
Kracht es, wirkt das Horn eher noch "Mildernd" für den Fahrer des Einsatzmittels, da es zwar unzulässig eingeschaltet war, aber eher Unfallverhindernd wirkte als Fördernd!
Ist also Abwägungssache -> Mache ich etwas "verbotenes" um das richtige zu tun? (den anderen deutlich ZEIGEN das man wirklich Vorfahrt hat bevor es zu gefährlichen Situationen kommt!). Das möge bitte jeder für sich selbst bezogen auf die jeweilige Situation abwägen!
Nur muss einem klar sein, wie es halt ist!
Wenn das Führungsfahrzeug aber nun auf die Idee kommt, plötzlich auch das Wegerecht in Anspruch nehmen zu wollen, dann kommen zu den 20Eur. noch ettliche Teuros drauf. Dann währen wir im Bereich Nötigung sowie bei Bezahlung jedes begangenen Verstosses!
Gruß
Carsten