Moin moin,

Sonderrechte sind nicht personenbezogen, sondern Organisationsbezogen. Es heißt: "die Feuerwehr", nicht "Mitglieder der Feuerwehr".
Nun ist der §35 StVO, der Sonderrechte regelt aber ein Teil der StVO, an die sich nicht der Fahrgast, sondern der Fahrer, in diesem Fall der Taxifahrer zu halten hat. Und der ist ja (Ausnahmen bestätigen die Regel) nicht bei der Feuerwehr.

Gruß, Mr. Blaulicht