Nene, falls überhaupt ja, dann mit Sonderrecht, denn Wegerecht hast du nur mit Blaulicht/Horn. Das wurde an anderer Stelle aber schon genügend diskutiert.Original geschrieben von FFW Pietling
Naja mit Sonderrechten sowieso nicht, wenn dann nur mit Wegerecht.
Ich glaub aber nichts, dass es hier einen Paragraphen gibt, der das regelt!?
Gruß
Ich denke allerdings, dass der Taxifahrer dann auch Sonderrechte hat, da es ja eigentlich egal ist ob nun der Feuerwehrmann, seine Mutter, Freundin oder eben ein Taxifahrer ist, der dich fährt. Denn die Sonderrechte sind ja personenbezogen und du hockst in dem Moment ja im Auto drin.
Wobei Taxifahrer wahrscheinlich auch ohne Sonderrechte genauso schnell fahren wie mit ;-)




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