Zitat Zitat von Fabpicard
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Solltest du allerdings Zivil da sein, dann musst du dahingehend aufpassen, dass du nicht im Rahmen der Notkompetenz handeln kannst, weil du kein direktes Mitglied des Rettungsdienstes bist (HvO - First Respondern haben dazu Sonderregelungen)...
In Zivil ist es sogar noch einfacher: siehe §34 StGB!(Rechtfertigender Notstand)
Zitat Zitat von Fabpicard
Schliesslich ist die Notkompetenz eine Freigabe, die die Notärzte eines gewissen bereichs für den Rettungsdienst geben.
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"Freigabe" ist gut formuliert.... Die Empfehlung der Maßnahmen durch Rettungsassistenten erfogt von der Bundesärztekammer! Was davon in dem jeweiligen RD-Bereich umgesetzt wird entscheidet allein der Ärztliche Leiter des RD-Bereiches! Wenn der sagt "bei mit darf der RA(!) keine Venen punktieren" (vielfach in NRW...) ist das genauso gültig wie die dienstliche Aussage des ÄLD "bei mit erwarte ich, dass ALLE RS und RA(!) bereits die 1. Infu laufen haben, der Tubus sitzt, BZ bestimmt ist und die erste Supragabe erfolgt ist" (meist in NDS) (Natürlich nur wenn erforderlich, abgebrochene Fingernägel und verknaxte Füße sind KEIN Grund! ;-) )