Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Könnte juristisch aber etwas kompliziert werden. Denn anzeigen kann und darf Dich nur der Geschädigte (oder der von ihm Beauftragte). Ausser, der ermittelnde Staatsanwalt stellt ein öffentliches Interesse fest, die Tat zu verfolgen.
Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag, den du hier gerade etwas untergehen lässt?

Gruß
Sebastian