Zitat Zitat von Fabpicard
Also bitte ich dich Torben mal hier bei mir im Großraum Köln (falls du nicht von hier kommst) einfach mal als Ersthelfer ein paar Zugänge zu legen, dann wirst du sehen, wie schnell die grünen Männlein da sind um dich zum Verhör mit zu nehmen...
Könnte juristisch aber etwas kompliziert werden. Denn anzeigen kann und darf Dich nur der Geschädigte (oder der von ihm Beauftragte). Ausser, der ermittelnde Staatsanwalt stellt ein öffentliches Interesse fest, die Tat zu verfolgen. Dann darf auch ohne Anzeige ermittelt werden. Aber ich glaube, da musst Du schon venenpunktierend durch die Innenstadt laufen... ;-)

Gruß, Mr. Blaulicht