Hallo!

Sondersignalanlagen, sind grundsätzlich nicht verboten im PrivatPKW....!

Wie wir schon weiter oben lesen konnten,
gibt es durchaus Praktische Beispiele : Niedergelassene Ärzte, die auf dem Land auch " NOTARZT " sind,
KBI, SBI u.ä.!

Auch bei KBL oder andere Funktionsträger von HiOrg´s ist sowas möglich,
hier müsste nur als Halter die HiOrg eingetragen werden,
und die Finanzierung und Unterhaltung erfolgt intern mit dem Eigentümer des Kfz.!

Und schwupps,
schon hat man eine andere Schlüsselnummer und könnte Blaulicht und Einsatzhorn führen..!

MfG