Also in Niedersachsen sind laut Bezirksregierung
Sonderrechte mit dem Privat-PKW NICHT ZULÄSSIG.
Und ein Wegerecht schon gleich garnicht.
Es gibt aber eine Ausnahme die fast nie angewendet werden kann das ist der gerechtfertigte Notstand, oder so ähnlich heißt das im Gesetzestext.