Hallo!

Wenn ich mal kurz berichten darf, welche möglichkeiten es gibt ( offizielle ) Dienstfahrzeuge mit Wegerechtssignal ausstatten zu dürfen :

1. Vorführung beim TÜV,
dort wird die Schlüsselnummer Ziff 1 umgeschrieben auf " Einsatzfahrzeug für den Zivil und Katastrophenschutz "
oder so ähnlich, genauer Text weiß ich nicht mehr...

2. bei Fahrzeugen mit dieser Schlüsselnummer ist automatisch laut StVZO §52, Blaues Blinklicht und Einsatzhorn erlaubt,
muss daher nicht gesondert eingetragen werden!

3. Ausnahme : Eine fest installierte Anlage auf dem Dach, dann erfolgt lediglich die Umänderung der Fahrzeughöhe Ziff 13 !

Dabei spielt es keine Rolle, was oder wie die Anlage ausgestattet ist,
die Techn. Richtlinien gemäß §20 StVZO. sind zubeachten!
Desweiteren sind natürlich nur Teile mit Allg. Zulassung zuverwenden! Selbst gebastelte Sachen natürlich nicht! ;-)

So, zumindest funktionierte es bei uns, ohne Probleme oder beanstandungen!
Anschließend geht man mit dem KFZ - Brief und der TÜV - Umschreibung zur Zulassungstelle, und dort wird dann der neue KFZ - Schein ausgestellt!
Kosten pro KFZ und Umschreibung : DM68.-

DEKRA und / oder andere KFZ - Prüfstellen, führen i.d. Regel diese Eintragungen nicht durch!

Ausnahme könnte sein: Es wird eine Allg. Betriebserlaubnis der zuverwendeten Teile oder Anlagen, sowie eine Bescheinigung des RP oder Landkreisverwaltung etc. über richtigkeit des Fahrzeuges vorgelegt!

Danach erfolgt dennoch der Gang zur Zulassungstelle! ( Wegen der Umschreibung im Brief und Ausstellung eines neuen KFZ - Scheins )
Die Neueinstufung für Steuer und Versicherung erfolgt dann i.d. Regel durch Mitteilung der Zulassungstelle an die entsprechenden Stellen!

MfG