Wegerecht hast Du definitiv nicht, denn das hast Du nur, wenn Du Einsatzhorn in Verbindung mit blauem Blinklicht hättest!
Das wirst Du aber schätzungsweise an Deinem Privatwagen nicht haben. Du kannst höchstens Sonderrechte in Anspruch nehmen, die Dir (ist von Bundesland zu Bundesland verschieden geregelt) bei der Fahrt zum Gerätehaus bzw. zur Einsatzstelle zustehen können. Da musst Du aber besonders drauf achten, dass Du ja mit Deinem Privatwagen schlecht für andere Verkehrsteilnehmer als gerade auf dem Weg zum Gerätehaus befindlicher Feuerwehrmann erkennbar bist. Deswegen würde ich Dir allgemein dazu raten Dich bei der Fahrt zum Gerätehaus so zu verhalten als würdest Du zum Übungsdienst ins Gerätehaus fahren. Denn wenn bei der Einsatzfahrt etwas passiert wirst Du mit allen Folgen zur Rechenschaft gezogen (so wie wenn Du die Sonderrechte gar nicht hättest). Also lieber eine Minute später am Gerätehaus sein als mit kaputtem Auto oder schlimmstenfalls noch grösseren Schäden (Personenschaden......) dort (wenn überhaupt, dann später) ankommen.

Gruss

Alex