Zulässig ist Blaulicht am Privat-PKW schon (siehe Link weiter oben). So haben z.B. bei uns der Kreisbrandrat und die Kreisbrandinspektoren (Bayern) eine SoSi-Anlage im Privat-PKW installiert. Einzige Forderung: Der Privat-PKW MUSS entweder reinweiss oder feuerwehrrot (RAL 3000) lackiert und das Blaulicht muss abnehmbar sein.