Hallo!

Ja....der " Rechtfertigende Notstand " ist auch nur ein Gummiparagraph...

Der lässt sich kaum richtig definieren...
den, im Zweifelsfall die Rechtsbehörden sich zurechtbiegen können,
und es dann beim Anwalt liegt, wie er das beste daraus macht, also möglichst die Fahrt zum Gerätehaus dringend und dramatisch schön reden kann, wenn es mal vor das Verkehrsgericht kommen sollte..!

Mfg