Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
1. Der Leiter Feuerwehr kann sowas gar nicht genehmigen
, weil ...


Das einzigste was rechtlich zulässig wäre ist, wenn deine Zusatzalarmierung über einen Piepser angeschubst wird, der auf die eigenen 5 Ton Folgen hört.
Oder über einen DME, ein Alarmfax, eine E-Mail von der Leitstelle usw.

3. Auch eine Telefonkette ist verboten. Auf deutsch, wenn es mehrere Gruppen gibt und du die Gruppe 1 hast, darfst du deinen Kumpel der in der Gruppe 2 ist und nicht alarmiert wurde auch nicht anrufen und sagen. Einsatz.
Es soll offizielle Telefonalarmpläne als Alternative (nicht dringender Einsatz, der telefonisch dem örtlichen Feuerwehrchef gemeldet wurde) oder Reserve (Ausfall der Funkalarmierung) geben ... Es gibt auch diverse Feuerwehren, die automatische Anwahlsysteme zur Alarmierung dienstfreier Kräfte nutzen.

Eine Zusatzalarmierung ist nicht per se unrechtmäßig, es kommt auf die konkrete Umsetzung an.