Alles richtig, hilft aber leider in der Gänze den (bzw. den übrigen) BOS in NRW nicht weiter, da auch die LZPD nicht die Kapazitäten hat, die Frage "Funkgerätnutzung im Fahrzeug ja oder nein" für alle Fahrzeuge zu klären.
Anders als bei den Streifenwagen ist ja beinahe jedes Feuerwehrauto Einzelstück oder maximal Kleinserie. Und die Grundaussage zu dieser Frage lautet ja zunächst, dass es nicht zulässig ist.
Trotzdem gut, wenn die Polizei das wenigstens für sich geregelt hat.