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Thema: Zu starke Strahlen: Einsatzkräfte dürfen neue Digitalfunkgeräte nicht im Auto nutzen

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  1. #1
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wie darf man denn dann das "ALLE Fahrzeuge" in diesem Zusammenhang verstehen?

    Unsere roten Autos waren ganz sicher nicht bei der LZPD zur Prüfung. Bezieht sich das auf alle Polizeifahrzeuge, auf alle Polizeifahrzeugtypen oder hat man vielleicht gar so viel Arsch in der Hose, die Ergebnisse der Studie auf alle Fahrzeuge zu übertragen? Das kann ich mir nämlich nicht so recht vorstellen.


    Kurz: Welche Gruppen umfasst das "ich" aus diesem Satz?
    Hallo,

    also das ich bezieht sich in diesem Fall auf mich und alle Beamten und Angestellten der Polizei NRW die die Berechtigung habe den Digitalfunk zu nutzen.

    Zu den EMV Tests:

    Da es um die Polizei geht werden dort auch in erster Linie nur Polizei Fahrzeuge getestet und es wird auch nur ein Fahrzeug aus einer Baureihe getestet. Es wäre ziemlich albern wenn 2000 Fahrzeuge gleichen Typs mit exakt der selben Ausstattung gekauft werden, jeden einzeln zu Prüfen.

    Das die Ergebnisse der Studien nicht veröffentlicht werden kann ich nicht ändern, es wird schon einen Grund dafür geben, und wenn es nur zur Verhinderung von sinnlosen Diskussionen, mit Leuten ist die glauben das man den Körper durch tragen eines Blechsiebes auf dem Kopf vor den angriffen der NSA schützen kann, ist.
    ((Achtung in diesem Satz könnte Sarkasmus eine Portion Verachtung zu finden sein.)und nein, du nederrijner bist nicht damit gemeint!)

    Einen kleinen Überblick über die Tätigkeiten des EMV Labors bekommst du hier http://www.polizei.nrw.de/artikel__108.html

    Wie du auf der Seite lesen kannst steht dort:" - Beratung aller BOS in EMV- Fragen"
    Somit steht es dir frei dich mit dem LZPD in Verbindung zu setzen und dein großes rotes Auto prüfen zu lassen.

    Gruß Marcus

  2. #2
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Alles richtig, hilft aber leider in der Gänze den (bzw. den übrigen) BOS in NRW nicht weiter, da auch die LZPD nicht die Kapazitäten hat, die Frage "Funkgerätnutzung im Fahrzeug ja oder nein" für alle Fahrzeuge zu klären.

    Anders als bei den Streifenwagen ist ja beinahe jedes Feuerwehrauto Einzelstück oder maximal Kleinserie. Und die Grundaussage zu dieser Frage lautet ja zunächst, dass es nicht zulässig ist.

    Trotzdem gut, wenn die Polizei das wenigstens für sich geregelt hat.

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