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Thema: Allgemeine Fragen zur Pocsag Auswertung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Myokard Beitrag anzeigen
    Ich wurde gebeten für eine Feuerwehr ein POCSAG Auswertungssystem zum laufen zu bekommen. Also einen Bildschirm auf dem in bunten Farben die Meldertexte erscheinen.
    Leute bleibt doch mal am Teppich, das ist als spielerei gedacht, damit man im GH nen Monitor hat und kann was drauf sehen! Es dient nicht zur Alarmierung, allenfalls als Zusatzalarm, und da ist es EGAL was da drann hängt da Ja nicht auf BOS Frequenzen gesendt wird! Er will ja hier nicht mit nem Wouxon und ähnlichem Krempel ne Leitstelle betreiben!!!

    Schlimm die Scheinheiligen hier!!!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  2. #2
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    komisch das andere das auch finden....


    Berlin: http://www.berlin.de/imperia/md/cont...009_b5_mod.pdf

    2. Technische Richtlinien der BOS
    Es wird darauf hingewiesen, dassfür die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkanlagen verwendet werden dürfen.
    Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen obersten Landes-oder Bundesbehörde.
    Bayern: http://www.kfv-landsberg.net/index.p...funkrichtlinie

    Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat be-schlossen, dem Betrieb von Funkanlagen nur zuzustimmen, wenn sie einer gültigen
    Technischen Richtlinie (TR BOS) entsprechen. Dies gilt auch für reine Empfangs-funkanlagen (Nr. 2.1). In Nr. 2 der Bekanntmachung vom 7. September 2009 (GMBl
    S. 803) hat das Bundesministerium des Innern nochmals darauf hingewiesen.
    Das Staatsministerium des Innern informiert die Betreiber der Funkverkehrskreise
    (Nr. 3.1) über die geprüften und zugelassenen Funkanlagen der BOS in Bayern.
    Der Betrieb nicht für die BOS zugelassener Funkanlagen auf Frequenzen der BOS
    in Bayern bedarf der vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums des Innern.
    Mal vom Bundesinneministerium, zwar für die Bundespolizei aber du wirst gleich wieder meckern das ist ja was völlig anderes und überhaupt steht da ja garnix von Feuerwehr oder sowas

    http://deposit.d-nb.de/ep/netpub/9x/...tlinie2006.pdf

    siehe Berlin

    soll noch jemand für dich die anderen 14 Bundesländer googlen oder schaffst du das selbst?

    Edit: und Teilnahme am BOS Funk heißt auch nur hören! Deswegen gilt es auch für diese "Spielerei"

  3. #3
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    Gut das die ganzen Schlaumeier und ...... nix zu sagen haben!
    Gruß Angriffstrupp

    Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !

  4. #4
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    Nimms mir nicht übel, aber so steht das da nicht.
    Da steht genau geschrieben welche reinen Empfangsfunkanlagen eine Zulassung brauchen.

    Zitat:"Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat beschlossen,
    dem Betrieb von Funkanlagen nur zuzustimmen, wenn sie einer gültigen
    Technischen Richtlinie (TR BOS) entsprechen. Dies gilt auch für reine Empfangsfunkanlagen
    (Nr. 2.1). In Nr. 2 der Bekanntmachung vom 7. September 2009 (GMBl
    S. 803) hat das Bundesministerium des Innern nochmals darauf hingewiesen."

    Weiter untern stehen dann die Empfangsfunkanlagen ABSCHLIESSEND aufgezählt welche eine Zulassung benötigen.
    Einen Umkehrschluß das andere verboten sind kann ich hieraus nicht ableiten.

    "2.1 Empfangsfunkanlagen
    Empfangsfunkanlagen der BOS sind:
    – Anrufmeldeempfänger (ME 0),
    – Taschenmeldeempfänger (ME I),
    – tragbare Meldeempfänger (ME II),
    – ortsfeste Empfangsfunkanlagen für die Steuerung von Sirenen (Sirenensteuerempfänger
    ME III und ME IV),
    – digitale Meldeempfänger (DME I und DME II) und
    – digitale Sirenensteuerempfänger (DSE)."

    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    Mal vom Bundesinneministerium, zwar für die Bundespolizei aber du wirst gleich wieder meckern das ist ja was völlig anderes und überhaupt steht da ja garnix von Feuerwehr oder sowas
    Stimmt, denn hier fehlt es dem Bund an der Regelungskompetenz. ;-)
    Föderalismus läßt grüßen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Nun, was sagt dann der Satz: Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkanlagen verwendet werden dürfen.

    Scanner werden nicht mal als Empfangsanlage genannt, eben weil sie eh nicht dafür vorgesehen und zugelassen sind.

  6. #6
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    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    Nun, was sagt dann der Satz: Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkanlagen verwendet werden dürfen.
    Damit sind Funkanlagen gemeint, auf deutsch Funkgeräte.
    Reine Empfangsanlagen werden extra genannt, eben im Punkt 2.1

    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    Scanner werden nicht mal als Empfangsanlage genannt, eben weil sie eh nicht dafür vorgesehen und zugelassen sind.
    Da werden die reinen Empfangsanlagen genannt die eine TR-BOS Zulassung brauchen.
    Da ein Scanner in dieser abschließenden Aufzählung nicht genannt ist, braucht man auch keine Zulassung um einen Scanner zu betreiben.
    Das ganze rührt halt noch von damals, als der Besitz von Scannern noch dem TKG verboten war.
    Das Verbot fiel und somit gibt es weiterhin nach meiner Meinung keine Handhabe gegen Scanner vorzugehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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