Nimms mir nicht übel, aber so steht das da nicht.
Da steht genau geschrieben welche reinen Empfangsfunkanlagen eine Zulassung brauchen.

Zitat:"Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat beschlossen,
dem Betrieb von Funkanlagen nur zuzustimmen, wenn sie einer gültigen
Technischen Richtlinie (TR BOS) entsprechen. Dies gilt auch für reine Empfangsfunkanlagen
(Nr. 2.1). In Nr. 2 der Bekanntmachung vom 7. September 2009 (GMBl
S. 803) hat das Bundesministerium des Innern nochmals darauf hingewiesen."

Weiter untern stehen dann die Empfangsfunkanlagen ABSCHLIESSEND aufgezählt welche eine Zulassung benötigen.
Einen Umkehrschluß das andere verboten sind kann ich hieraus nicht ableiten.

"2.1 Empfangsfunkanlagen
Empfangsfunkanlagen der BOS sind:
– Anrufmeldeempfänger (ME 0),
– Taschenmeldeempfänger (ME I),
– tragbare Meldeempfänger (ME II),
– ortsfeste Empfangsfunkanlagen für die Steuerung von Sirenen (Sirenensteuerempfänger
ME III und ME IV),
– digitale Meldeempfänger (DME I und DME II) und
– digitale Sirenensteuerempfänger (DSE)."

Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
Mal vom Bundesinneministerium, zwar für die Bundespolizei aber du wirst gleich wieder meckern das ist ja was völlig anderes und überhaupt steht da ja garnix von Feuerwehr oder sowas
Stimmt, denn hier fehlt es dem Bund an der Regelungskompetenz. ;-)
Föderalismus läßt grüßen.