komisch das andere das auch finden....
Berlin: http://www.berlin.de/imperia/md/cont...009_b5_mod.pdf
Bayern: http://www.kfv-landsberg.net/index.p...funkrichtlinie2. Technische Richtlinien der BOS
Es wird darauf hingewiesen, dassfür die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkanlagen verwendet werden dürfen.
Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen obersten Landes-oder Bundesbehörde.
Mal vom Bundesinneministerium, zwar für die Bundespolizei aber du wirst gleich wieder meckern das ist ja was völlig anderes und überhaupt steht da ja garnix von Feuerwehr oder sowasDie ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat be-schlossen, dem Betrieb von Funkanlagen nur zuzustimmen, wenn sie einer gültigen
Technischen Richtlinie (TR BOS) entsprechen. Dies gilt auch für reine Empfangs-funkanlagen (Nr. 2.1). In Nr. 2 der Bekanntmachung vom 7. September 2009 (GMBl
S. 803) hat das Bundesministerium des Innern nochmals darauf hingewiesen.
Das Staatsministerium des Innern informiert die Betreiber der Funkverkehrskreise
(Nr. 3.1) über die geprüften und zugelassenen Funkanlagen der BOS in Bayern.
Der Betrieb nicht für die BOS zugelassener Funkanlagen auf Frequenzen der BOS
in Bayern bedarf der vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums des Innern.
http://deposit.d-nb.de/ep/netpub/9x/...tlinie2006.pdf
siehe Berlin
soll noch jemand für dich die anderen 14 Bundesländer googlen oder schaffst du das selbst?
Edit: und Teilnahme am BOS Funk heißt auch nur hören! Deswegen gilt es auch für diese "Spielerei"