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Thema: Allgemeine Fragen zur Pocsag Auswertung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Nun, was sagt dann der Satz: Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkanlagen verwendet werden dürfen.

    Scanner werden nicht mal als Empfangsanlage genannt, eben weil sie eh nicht dafür vorgesehen und zugelassen sind.

  2. #2
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    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    Nun, was sagt dann der Satz: Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkanlagen verwendet werden dürfen.
    Damit sind Funkanlagen gemeint, auf deutsch Funkgeräte.
    Reine Empfangsanlagen werden extra genannt, eben im Punkt 2.1

    Zitat Zitat von zinnlos Beitrag anzeigen
    Scanner werden nicht mal als Empfangsanlage genannt, eben weil sie eh nicht dafür vorgesehen und zugelassen sind.
    Da werden die reinen Empfangsanlagen genannt die eine TR-BOS Zulassung brauchen.
    Da ein Scanner in dieser abschließenden Aufzählung nicht genannt ist, braucht man auch keine Zulassung um einen Scanner zu betreiben.
    Das ganze rührt halt noch von damals, als der Besitz von Scannern noch dem TKG verboten war.
    Das Verbot fiel und somit gibt es weiterhin nach meiner Meinung keine Handhabe gegen Scanner vorzugehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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