In Bayern gibt bzw. gab es die sog. Nachalarmierende Stelle (NaSt). Das ist ein Funktisch der IM EINSATZFALL durch einen Feuerwehrangehörigen z.B. den festangestellten Hausmeister/Gerätewart besetzt wurde und z.B. Nachalarmierungen durchgeführt hat. (Die Notrufannahme und erste Alarmierung erfolgte gerade auf dem Land meist durch die Polizei.)
Diese NaSt waren (zumindest so viel ich weiß) im Gegensatz zu den FEZ nicht 24/7 besetzt, sondern eben nur bei Bedarf. Seit Einführung der ILS, alarmieren ausschließlich diese, der Funktisch dürfte bei den meisten Feuerwehren aber erhalten bleiben, wenn auch offiziell nicht mehr zwingend erforderlich.