Hallo!
Keine Ursache, ist für mich selbstverständlich das ich sowas darlege.
OK, wäre so auch machbar.
Einerseits ist deine Begründung nachvollziehbar.
Andererseits gehe ich von der Fug9b/9c Rahmenrichtlinie aus, welche besagt:
6W Ausgangsleistung, bedarfsweise reduzierbar auf 2,5W (Empfehlung Abgleichbar von 0.5-2,5W für reduzierte Leistungsstufe).
Nur...jedes Fug9c welches ich bisher zur Reparatur hatte, wies so Pi mal Daumen die Werkseinstellung von annähernd 2,xW in der Reduzierten Stufe auf.
Andererseits frage ich mich, ob die Reduzierte Leistung der Fug9 überhaupt benutzt werden.
Immerhin habe ich bisher kein BG oder Zweitbesprechung mit Sendeleistungs-Schalter gesehen, der an Pin 8 hing.
In Anlehnung an die Fug9-Richtlinie würde ich das ebenso bei Betriebsfunkgeräten vorsehen.
Speziell für Rettungshundestaffeln im Einsatzanhänger habe ich als "optionale verringerte Leistung" generell 1W neben dem 6W Standard abgeglichen.
Allerdings aufgrund dessen, das deren Einsatzanhänger neben einem Stromagregat nur ein Bleigelakku mit einigen duzend Ah's drann hängt.
Wenn die da noch diverse Ladegeräte, Lichtmasten und so drann haben, dürfte mit 1W der Saft deutlich länger reichen im Vergleich zu 6W..:-)
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser