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Thema: Dienstgradübername innerhalb der Gemeinde

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Ist er damit auch gleichzeitig in der zweiten Feuerwehr Brandmeister? Oder sogar als Gruppenführer ernannt?
    Er ist in keiner "zweiten Feuerwehr", er ist nur in einer, aber an zwei Standorten/Einheiten/Löschgruppen/NennteswieihrwolltaberebennichtFeuerwehr.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wenn ich voraussetze, dass eine Verbandsgemeinde aus mehreren Gemeinden besteht und dass die FwVO in §1 (1) von der "Gemeindefeuerwehr" spricht, während in §1 (3) das Verhältnis zwischen Verbands- und Ortsgemeinde noch einmal separat behandelt wird, komme ich zum Schluss, dass eine Feuerwehr im Sinne dieser FwVO die Feuerwehr einer Ortsgemeinde ist.
    § 1 (2) FwVO sagt: "Der Zuständigkeitsbereich der Gemeindefeuerwehr ist in Ausrückebereiche zu unterteilen, soweit dies zur Einhaltung der Einsatzgrundzeit erforderlich ist."
    § 1 (3) sagt dann: "Bei Verbandsgemeinden ist für Brandgefahren in der Regel das Gebiet der Ortsgemeinde Ausrückebereich."
    Daraus ergibt sich, dass die Ortsgemeinde die Untergliederung der Gemeindefeuerwehr ist, diese damit die Feuerwehr der Verbandsgemeinde.
    Und somit sind auch die FwVO und das LBKG (und die GemO, aber das führt an dieser Stelle zu weit) wieder übereinstimmend.

    Das man trotzdem überall von eigenständigen Feuerwehren innerhalb einer Verbandsgemeinde faselt, ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass in den meisten Verbandsgemeinden (und leider auch von Seiten des Landes) die Selbständigkeit selbst des kleinsten Ortes immer noch hochgejubelt wird, wo es nur geht, und sei es noch so sinnbefreit.

  2. #2
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    Also wäre deine Ansicht, dass er in beiden Einheiten die Funktion Gruppenführer innehat und dann erst recht den gleichen Dienstgrad?

  3. #3
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    Dienstgrad ja, da dieser an die Person gebunden ist, Funktion nicht, da diese vom Ortsbrandmeister/Gerätehausleiter/ChefvomGebäude/wieauchimmer eingesetzt wird und somit an das Gebäude gebunden ist. Gebäude heissen im Fachjargon auch "Immobilien", warum wohl?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Dienstgrad ja, da dieser an die Person gebunden ist,
    So pauschal kannst das nicht sagen.
    Im Dienst bin ich auch Brandmeister, aber eben nicht in der FF.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Also wäre deine Ansicht, dass er in beiden Einheiten die Funktion Gruppenführer innehat und dann erst recht den gleichen Dienstgrad?
    Wen juckt denn da der "Dienstgrad"? Ich kann mir keine Situation bei einer solchen "innergemeindlichen Doppelmitgliedschaft" vorstellen, in der es darauf ankommen könnte, welchen Dienstgrad der Aktive hat. Deswegen stellt sich die Frage doch gar nicht.
    Er ist in einer (!) Feuerwehr, er hat da einen (!) Dienstgrad. Fertig.

    Zur Funktion könnte man ganz haarspalterisch werden: Wenn er vom Bgm in eine bestimmte Funktion berufen wurde, schaut man in die dazugehörigen Unterlagen:
    Erfolgte die Berufung zum "Gruppenführer der Feuerwehr Verbandsgemeinde XY", führt er Gruppen dieser Feuerwehr, egal welcher Teileinheit.
    Erfolgte die Berufung zum "Gruppenführer der Feuerwehr Verbandsgemeinde XY, Teileinheit 0815", dann führt er nur Gruppen dieser Teileinheit und ist in den anderen Einheiten eben "nur" Indianer. Wozu eine solche Konstellation aber gut sein sollte, weiß ich auch nicht.


    Ich bin Gruppenführer am Wohnort und Arbeitsort, innerhalb der gleichen verbandsfreien Gemeinde, und ich mache da seit Jahren Dienst, ohne jemals mit den hier aufgeworfenen Fragen konfrontiert worden zu sein. Ich werde das Gefühl nicht los, manche machen sich manchmal zuviel Gedanken ;-)

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