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Thema: Heckwarneinrichtung

  1. #1
    FFW Pietling 2 Gast

    Heckwarneinrichtung

    Hallo zusammen,

    gilt folgende Ausnahmeregelung auch für Feuerwehranhänger? http://www.feuerwehrverband-bayern.d...-fin200707.pdf

    So wie es beschrieben ist, gilt die Regelung nur für Einsatzfahrzeuge nach §... welche mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet sind. Wie ist hier ein Anhänger einzuordnen oder gibt es hier weitere Infos?

    Vielen Dank und schöne Feiertage!

    Gruß

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von FFW Pietling 2 Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    gilt folgende Ausnahmeregelung auch für Feuerwehranhänger? http://www.feuerwehrverband-bayern.d...-fin200707.pdf

    So wie es beschrieben ist, gilt die Regelung nur für Einsatzfahrzeuge nach §... welche mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet sind. Wie ist hier ein Anhänger einzuordnen oder gibt es hier weitere Infos?

    Vielen Dank und schöne Feiertage!

    Gruß
    Verboten.
    Anhänger sind nirgends einzuordnen, Anhänger werden selbst genannt.
    Es dürfen nur die zulässigen Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeuge und Anhänger laut StVZO angebracht werden.
    Die Ausnahme gilt, wie du schon selbst geschrieben hast, für Einsatzfahrzeuge und nicht für Anhänger.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

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