Das kommt davon, wenn man Dienstgrade an die Funktion knüpft ...
Kernfrage dürfte doch sein, ob innerhalb der Verbandsgemeinde mehrere eigenständige Feuerwehren in den einzelnen Gemeinden bestehen oder ob das alles Einheiten einer Feuerwehr sind. Leider geht das aus Deiner Frage auch nicht hervor, einmal schreibst Du von "zweiter Feuerwehreinheit", einmal von "zweiter Feuerwehr".
Wenn ich voraussetze, dass eine Verbandsgemeinde aus mehreren Gemeinden besteht und dass die FwVO in §1 (1) von der "Gemeindefeuerwehr" spricht, während in §1 (3) das Verhältnis zwischen Verbands- und Ortsgemeinde noch einmal separat behandelt wird, komme ich zum Schluss, dass eine Feuerwehr im Sinne dieser FwVO die Feuerwehr einer Ortsgemeinde ist.
Dann brächte eine Funktion in der Feuerwehr A der Verbandsgemeinde einen entsprechenden Dienstgrad mit sich, in der Feuerwehr B dieser Verbandsgemeinde ohne Funktion lägen die Voraussetzungen jedoch nicht vor. Für diese Lesart der eigenständigen Feuerwehren spricht auch, dass in der Anlage 3 der Dienstgrad Löschmeister auch für "Wehrführer oder Führer mit Aufgaben, die mit denen des Wehrführers vergleichbar sind, wenn die gerätebezogene Stärke die Stärke einer Gruppe nicht übersteigt" vorgesehen ist. Der Wehrführer ist m.E. der Führer einer formal eigenständigen Feuerwehr.
Das LBKG sagt im Gegenspruch dazu aber "(2) Die Gemeinden und Landkreise erfüllen ihre Aufgaben als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung. Bei Ortsgemeinden obliegen die nach diesem Gesetz den Gemeinden zugewiesenen Aufgaben nach Maßgabe der Gemeindeordnung den Verbandsgemeinden." Das könnte man nun so verstehen, dass Gemeinden im Sinne der FwVO Verbandsgemeinden und verbandsfreie Städte und Gemeinden sind. Dann wiederum wäre innerhalb der Verbandsgemeinde nur eine Feuerwehr vorhanden und der Dienstgrad bliebe erhalten.
Das ist aber nur meine Interpretation auf die Schnelle, besagte FwVO ist in der Frage nicht wirklich eindeutig und ich komme glücklicherweise nicht aus RLP ;-) Vielleicht kann mal jemand, der sich mit den Verwaltungsstrukturen in RLP auskennt, Licht ins Dunkle bringen. Nachfrage bei der LFS ist auch eine gute Idee.
Ansonsten sollte man so etwas auch einfach pragmatisch mit gesundem Menschenverstand regeln, man braucht doch nicht für alles eine Verordnung. Aber vermutlich hat dann jemand mit seinem Ego ein Problem oder es bricht ein Zacken aus irgendeiner Krone ...