Also wäre deine Ansicht, dass er in beiden Einheiten die Funktion Gruppenführer innehat und dann erst recht den gleichen Dienstgrad?
Also wäre deine Ansicht, dass er in beiden Einheiten die Funktion Gruppenführer innehat und dann erst recht den gleichen Dienstgrad?
Dienstgrad ja, da dieser an die Person gebunden ist, Funktion nicht, da diese vom Ortsbrandmeister/Gerätehausleiter/ChefvomGebäude/wieauchimmer eingesetzt wird und somit an das Gebäude gebunden ist. Gebäude heissen im Fachjargon auch "Immobilien", warum wohl?
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Wen juckt denn da der "Dienstgrad"? Ich kann mir keine Situation bei einer solchen "innergemeindlichen Doppelmitgliedschaft" vorstellen, in der es darauf ankommen könnte, welchen Dienstgrad der Aktive hat. Deswegen stellt sich die Frage doch gar nicht.
Er ist in einer (!) Feuerwehr, er hat da einen (!) Dienstgrad. Fertig.
Zur Funktion könnte man ganz haarspalterisch werden: Wenn er vom Bgm in eine bestimmte Funktion berufen wurde, schaut man in die dazugehörigen Unterlagen:
Erfolgte die Berufung zum "Gruppenführer der Feuerwehr Verbandsgemeinde XY", führt er Gruppen dieser Feuerwehr, egal welcher Teileinheit.
Erfolgte die Berufung zum "Gruppenführer der Feuerwehr Verbandsgemeinde XY, Teileinheit 0815", dann führt er nur Gruppen dieser Teileinheit und ist in den anderen Einheiten eben "nur" Indianer. Wozu eine solche Konstellation aber gut sein sollte, weiß ich auch nicht.
Ich bin Gruppenführer am Wohnort und Arbeitsort, innerhalb der gleichen verbandsfreien Gemeinde, und ich mache da seit Jahren Dienst, ohne jemals mit den hier aufgeworfenen Fragen konfrontiert worden zu sein. Ich werde das Gefühl nicht los, manche machen sich manchmal zuviel Gedanken ;-)
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