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Thema: Dienstgradübername innerhalb der Gemeinde

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  1. #8
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    Es würde mich wundern, wenn es ihn RLP anders wäre:
    Innerhalb eines Bundeslandes ist der einmal verliehene Dienstgrad für alle Wehren des Landes fest. Der Dienstgrad ist bis zu einem bestimmten Punkt (Hauptbrandmeister) an der Person und nicht an die Funktion gebunden.
    Einzig die Funktionsdienstgrade (z.B. "... als Wehrführer") sind beim Wechsel abzulegen ("die Sterne" in RLP). Ebenso die Dienstgrade, die nur aufgrund der Funktion verliehen werden (Wehrleiter, Kreisfeuerwehrinspekteur, ....).

    Die Berufung z.B. zum Gruppenführer ist kein Dienstgrad sondern eine Funktion, somit wirr auh diese nicht mit übernommen. (--> Der Ortswehrführer wird von der Kommune berufen, alles darunter (GF, TF, Gerätewart, Kleiderwart, JFW, ...) wird vom Ortswehrführer eingesetzt (nicht berufen!) und ist somit an das Gerätehaus (die Ortswehr) gebunden.

    (vgl. Veröffentlichung des LFV RLP: http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferat...dabzeichen.pdf)
    Geändert von AkkonHaLand (22.12.2012 um 10:16 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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