Hallo,
da ich irgenwie nichts darüber im Internet finde, ist die Zusatzalarmierung eigentlich erlaubt? Von privaten Rechnern aus ja wahrscheinlich nicht, aber wie sieht es aus, wenn ich einen Server bei der Feuerwehr stehen habe?
Hallo,
da ich irgenwie nichts darüber im Internet finde, ist die Zusatzalarmierung eigentlich erlaubt? Von privaten Rechnern aus ja wahrscheinlich nicht, aber wie sieht es aus, wenn ich einen Server bei der Feuerwehr stehen habe?
Hallo,
Angenommen du dekodierst AUSSCHLIEßLICH den für deine Wehr bestimmten (daher auch der Name) ´Selektivruf´ und nutzt keinen Scanner, sondern ein FUG das der TR-BOS entspricht, glaube ich (ja ich weiß, Glauben tut man in der Kirche) zu wissen das es nicht explizit untersagt ist. Allerdings habe ich eine legale Möglichkeit gefunden, bei der der Relaisausgang eines FME mit einem Wählmodul verbunden ist.
Gruß
Patrick
P.S. Nutze doch bitte mal die SuFu, über dieses Thema gab es schon unzählige Beiträge.
Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
Fehler 405
Wenn der Server bei der Leitstelle (="alarmierende Stelle") steht ist es legal.
Allerdings ist zu bedenken, dass die "SMS- und Co-Alarmierung" KEIN (!) zugelassener Weg zur Primäralarmierung ist. Es kann immer nur eine zusätzliche Option sein, für die Leute, deren Funkmelder (SB) bereits alarmiert wurde (um z.B. weitere Infos zu übermitteln, die nicht in den Alarmtext des FME/DME gehören).
Primärer Grund dafür: Die Laufzeit der SMS kann bis zu 96 Stunden (!!!) betragen. In der Zeit sollte der Einsatz (eigentlich) längst erledigt sein ;-)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Ist der Fall.Angenommen du dekodierst AUSSCHLIEßLICH den für deine Wehr bestimmten (daher auch der Name) ´Selektivruf´ und nutzt keinen Scanner, sondern ein FUG das der TR-BOS entspricht,
Leider nicht.Wenn der Server bei der Leitstelle (="alarmierende Stelle") steht ist es legal.
Richtig. Deswegen habe ich ja Zusatzalarmierung geschrieben.Allerdings ist zu bedenken, dass die "SMS- und Co-Alarmierung" KEIN (!) zugelassener Weg zur Primäralarmierung ist.
Funktioniert bei mir wegen der Captchaabfrage aus irgendeinem Grund leider nicht.P.S. Nutze doch bitte mal die SuFu, über dieses Thema gab es schon unzählige Beiträge.
Hallo,
Ich weiß natürlich nicht, wie ihr dekodiert, aber: Sobald eine Schleife (analog) oder RIC (digital) empfangen wird, und somit in der Liste des Auswerters auftaucht, ist es das abhören einer NICHT für dich bestimmten Nachricht.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html
Gruß
Patrick
Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
Fehler 405
Wir werden digital alarmiert und haben zur Auswertung einen Fernwirkempfänger.
Das das Abhören von anderen Nachrichten nicht legal ist, weiß ich. Es bezieht sich ja auf die Weitergabe, der für uns bestimmten Nachrichten.
Wen ihr einen FWE nutzt dannist es nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht verboten.
Gruß
Patrick
Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
Fehler 405
:-D Gute Antwort. Nicht verboten hört sich aber schon mal gut an.
Da ihr digital alarmiert werden ... Melder mit "Progstation" (Datenausgabe freischalten) Nachricht über ein Medium (bspw) PC aufbrieten und per SMS versenden. So stellst du zumindest sicher keine Nachrichten zu Empfangen die nicht für euch sind (wenn der Melder richtig geproggt ist)
Meine mich erinnern zu können das es sowas auch Standalone gibt also Hardware "ohne pc".
Ob das allerdings 100%ig legal ist *nixwissen*
Frag mal bei der Leitstelle nach ob ihr nicht zufällig ne SMS Alarmierung habt.
Wir haben SMS-Alarmierung. Die ist aber nur für kleinere Feuerwehren gedacht, die keine Melder haben. Aber wie schon gesagt. Um das Empfangen mache ich mir jetzt nicht die Sorgen, sonder um das Weiterleiten des Alarmes.
Die Weitergabe ist illegal. Legal ist nur der Empfang der für den Empfänger bestimmten Nachrichten. Dazu bedarf es einer legalen Empfangseinrichtung mit BOS-Zulassungsnummer, die von der Kommune genehmigt ist. Diese heissen im Volksmund "Funkmelder", "DME" oder "FME". SMS, bzw. Handy ist keine legale Empfangseinrichtung und somit dürfen damit keine Alarme empfangen werden. Illegal sind übrigens auch Empfänger, die keine BOS-Zulassung (-snummer) haben. Fragen ob ein Gerät zugelassen ist, beantwortet gerne die Landesfeuerwehrschule Baden-Würtemberg, die Zentralprüfstelle in Deutschland, die als Einzige beauftragt ist ALLE Funkempfänger und -Sender zu prüfen über eine Zulassung zu entscheiden.
siehen oben
Die "Handy- / SMS-Alarmierung" ist immer nur als Ergänzung möglich. Alle Alarme müssen zwingend von der Leitstelle ausgelöst werden. Somit ist die Auslösung der Handy-/ SMS-Alarmierung durch die Leitstelle ZUSÄTZLICH zu den Meldern, um z.B. weitere infos zum Einsatz zu übermitteln, erlaubt. Gemäß Weisung der Länder dürfen von den Leitstellen nur Handynummern in die Liste aufgenommen werden, deren Besitzer mit einem zugelassenen Alarm-Empfangsgerät (siehe Liste LFS-BW) ausgestattet sind.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
Na das ist doch mal ne Antwort, die Aussagekräftig ist. Zwar nicht das, was ich hören wollte :-D aber vielen Dank.
Problematisch ist allerdings die Weitergabe einer genauen Einsatzstelle und eventuell eines Namens über die SMS.
Egal welche Stelle alarmiert. Diese Information darf eigentlich nur eine Einsatzkraft erhalten, die auch aktiv am Einsatz teilnimmt.
Ganz kritisch ist das Ganze bei HvO SMS: Einsatzstelle und Meldebild inklusive Patientenname auf dem Handy, ganz egal ob man ausrückt oder nicht. Deshalb informieren viele Leitstellen auch nicht über Melder oder SMS über die Einsatzstelle, sondern erst nachdem sich der HvO über Draht oder Funk bei der Leitstelle gemeldet hat. Eine andere Vorgehensweise ist sicherlich aus Datenschutzgründen bedenklich.
Andererseits muss man hier auch realistisch bleiben und sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter ...
Ich bekomme doch auch alle Daten auf meinen Melder geschickt. Anschrift und weitere Informationen. Die SMS hat den gleichen Inhalt. Und mein Melder bimmelt auch wenn ich nicht zum Einsatz komme (kommen kann)
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