
Zitat von
112Heinz
Wir werden digital alarmiert und haben zur Auswertung einen Fernwirkempfänger.
Das das Abhören von anderen Nachrichten nicht legal ist, weiß ich. Es bezieht sich ja auf die Weitergabe, der für uns bestimmten Nachrichten.
Die Weitergabe ist illegal. Legal ist nur der Empfang der für den Empfänger bestimmten Nachrichten. Dazu bedarf es einer legalen Empfangseinrichtung mit BOS-Zulassungsnummer, die von der Kommune genehmigt ist. Diese heissen im Volksmund "Funkmelder", "DME" oder "FME". SMS, bzw. Handy ist keine legale Empfangseinrichtung und somit dürfen damit keine Alarme empfangen werden. Illegal sind übrigens auch Empfänger, die keine BOS-Zulassung (-snummer) haben. Fragen ob ein Gerät zugelassen ist, beantwortet gerne die Landesfeuerwehrschule Baden-Würtemberg, die Zentralprüfstelle in Deutschland, die als Einzige beauftragt ist ALLE Funkempfänger und -Sender zu prüfen über eine Zulassung zu entscheiden.

Zitat von
112Heinz
Wir haben SMS-Alarmierung. Die ist aber nur für kleinere Feuerwehren gedacht, die keine Melder haben. ...
siehen oben
Die "Handy- / SMS-Alarmierung" ist immer nur als Ergänzung möglich. Alle Alarme müssen zwingend von der Leitstelle ausgelöst werden. Somit ist die Auslösung der Handy-/ SMS-Alarmierung durch die Leitstelle ZUSÄTZLICH zu den Meldern, um z.B. weitere infos zum Einsatz zu übermitteln, erlaubt. Gemäß Weisung der Länder dürfen von den Leitstellen nur Handynummern in die Liste aufgenommen werden, deren Besitzer mit einem zugelassenen Alarm-Empfangsgerät (siehe Liste LFS-BW) ausgestattet sind.
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator