Ergebnis 1 bis 15 von 23

Thema: Ist SMS- und co. Alarmierung legal?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von 112Heinz Beitrag anzeigen
    Wir werden digital alarmiert und haben zur Auswertung einen Fernwirkempfänger.

    Das das Abhören von anderen Nachrichten nicht legal ist, weiß ich. Es bezieht sich ja auf die Weitergabe, der für uns bestimmten Nachrichten.
    Die Weitergabe ist illegal. Legal ist nur der Empfang der für den Empfänger bestimmten Nachrichten. Dazu bedarf es einer legalen Empfangseinrichtung mit BOS-Zulassungsnummer, die von der Kommune genehmigt ist. Diese heissen im Volksmund "Funkmelder", "DME" oder "FME". SMS, bzw. Handy ist keine legale Empfangseinrichtung und somit dürfen damit keine Alarme empfangen werden. Illegal sind übrigens auch Empfänger, die keine BOS-Zulassung (-snummer) haben. Fragen ob ein Gerät zugelassen ist, beantwortet gerne die Landesfeuerwehrschule Baden-Würtemberg, die Zentralprüfstelle in Deutschland, die als Einzige beauftragt ist ALLE Funkempfänger und -Sender zu prüfen über eine Zulassung zu entscheiden.

    Zitat Zitat von 112Heinz Beitrag anzeigen
    Wir haben SMS-Alarmierung. Die ist aber nur für kleinere Feuerwehren gedacht, die keine Melder haben. ...
    siehen oben
    Die "Handy- / SMS-Alarmierung" ist immer nur als Ergänzung möglich. Alle Alarme müssen zwingend von der Leitstelle ausgelöst werden. Somit ist die Auslösung der Handy-/ SMS-Alarmierung durch die Leitstelle ZUSÄTZLICH zu den Meldern, um z.B. weitere infos zum Einsatz zu übermitteln, erlaubt. Gemäß Weisung der Länder dürfen von den Leitstellen nur Handynummern in die Liste aufgenommen werden, deren Besitzer mit einem zugelassenen Alarm-Empfangsgerät (siehe Liste LFS-BW) ausgestattet sind.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
    12.11.2012
    Beiträge
    235
    Na das ist doch mal ne Antwort, die Aussagekräftig ist. Zwar nicht das, was ich hören wollte :-D aber vielen Dank.

  3. #3
    Registriert seit
    03.05.2012
    Beiträge
    43
    Problematisch ist allerdings die Weitergabe einer genauen Einsatzstelle und eventuell eines Namens über die SMS.
    Egal welche Stelle alarmiert. Diese Information darf eigentlich nur eine Einsatzkraft erhalten, die auch aktiv am Einsatz teilnimmt.

    Ganz kritisch ist das Ganze bei HvO SMS: Einsatzstelle und Meldebild inklusive Patientenname auf dem Handy, ganz egal ob man ausrückt oder nicht. Deshalb informieren viele Leitstellen auch nicht über Melder oder SMS über die Einsatzstelle, sondern erst nachdem sich der HvO über Draht oder Funk bei der Leitstelle gemeldet hat. Eine andere Vorgehensweise ist sicherlich aus Datenschutzgründen bedenklich.

    Andererseits muss man hier auch realistisch bleiben und sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter ...

  4. #4
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Die Weitergabe ist illegal. Legal ist nur der Empfang der für den Empfänger bestimmten Nachrichten. Dazu bedarf es einer legalen Empfangseinrichtung mit BOS-Zulassungsnummer, die von der Kommune genehmigt ist. Diese heissen im Volksmund "Funkmelder", "DME" oder "FME". SMS, bzw. Handy ist keine legale Empfangseinrichtung und somit dürfen damit keine Alarme empfangen werden. Illegal sind übrigens auch Empfänger, die keine BOS-Zulassung (-snummer) haben.
    Die Antwort ist mir etwas zu pauschal und zu kurz gedacht. Die zugelassenen Empfangsgeräte beziehen sich ja wohl auf die Teilnahme am BOS-Funk. Wenn ich meine Nachricht aber einmal aus dem BOS-Funk empfangen habe, darf ich sie ja wohl weiterverarbeiten und nutzen. Mit Handy, SMS und Co. kann ich ja rein technisch gar nicht am BOS-Funk teilnehmen.

    Wichtig ist natürlich, mit den Informationen sorgsam umzugehen und sie nur an die Personen weiterzuleiten, die sie dienstlich benötigen. Das gilt im Übrigen aber für jegliche Informationen im Einsatzdienst, nicht nur für das, was ich über den BOS-Funk in Erfahrung bringe.

    Ich wüsste nicht, worin sich eine SMS da jetzt grundsätzlich von einem Alarmfax, einem Anruf im Rahmen einer Alarmkette, einer Wachdurchsage, einer E-Mail bei der stabsmäßigen Führung von Großschadensereignisse usw. unterscheiden sollte. Darf ich zukünftig keine Funksprüche mehr im ELW niederschreiben und den Zettel meinem Einsatzleiter geben, weil der Vordruck kein zugelassenen BOS-Empfangsgerät ist? Glaube ich irgendwie nicht.

    Wir sollten zwischen der Teilnahme an BOS-Funk und der anschließenden dienstlichen Weiternutzung von Informationen unterscheiden. Bei letzterem kann die SMS m.E. durchaus eine Option unter vielen sein.

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    (Fast) gut argumentiert, aber:
    Es handelt sich bei der SMS- / Handyalarmierung, wenn sie nicht von der Leitstelle veranlasst wird, um eine illegale Aussendung von Einsatzdaten.

    Nehmen wir mal ein Beispiel hier aus dem Forum:
    Ein User empfängt eine, für ihn bestimmte, Alarmierung auf seinem (zugelassenen und von der Kommune gestellten) Funkalarmempfänger. Dieser Alarm wird über die Datenschnittstelle per Kabel auf den eigenen PC geleitet und dort zur drahtgebundenen Auslösung eines akustischen Signal genutzt. Die Juristen nannten das im Gerichtsverfahren eine "Aussendung von geschützten Daten an ein nicht zugelassenes Gerät" (den "Alarmgong").
    Wie gesagt, das Ganze befand sich in der eigenen Wohnung, weder auf den PC noch auf den Rest dieser Anordnung hatte eine andere Person Zugriff.

    ... und nun diskutieren wir nochmal über die Aussendung von Alramdaten durch eine nicht zugelassenen Stelle ("PC im Gerätehaus") an ein nicht zugelassenes Gerät ("Handy").
    Vgl. z.B. §89 TKG
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  6. #6
    Registriert seit
    25.06.2012
    Beiträge
    329
    Hallo,
    Nun muss ich euch, wenn auch ungern, glauben und habe noch eine Frage.
    Wie wahrscheinlich ist es das es auffällt das wir ein eigenes Alarmsystem haben (Wir haben sowas illegales natürlich nicht ;) ) ?
    Wie hart wird sowas geahndet?
    Gruß
    Patrick
    Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
    Fehler 405

  7. #7
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    (Fast) gut argumentiert, aber:
    Es handelt sich bei der SMS- / Handyalarmierung, wenn sie nicht von der Leitstelle veranlasst wird, um eine illegale Aussendung von Einsatzdaten.
    Wo ist denn der Tatbestand "illegale Aussendung von Einsatzdaten" normiert?

    Nehmen wir mal ein Beispiel hier aus dem Forum:
    Ein User empfängt eine, für ihn bestimmte, Alarmierung auf seinem (zugelassenen und von der Kommune gestellten) Funkalarmempfänger. Dieser Alarm wird über die Datenschnittstelle per Kabel auf den eigenen PC geleitet und dort zur drahtgebundenen Auslösung eines akustischen Signal genutzt. Die Juristen nannten das im Gerichtsverfahren eine "Aussendung von geschützten Daten an ein nicht zugelassenes Gerät" (den "Alarmgong").
    Wie gesagt, das Ganze befand sich in der eigenen Wohnung, weder auf den PC noch auf den Rest dieser Anordnung hatte eine andere Person Zugriff.
    Aha, hört sich etwas dubios an. Wurde jemand genau deswegen verurteilt? Waren da ggf. noch andere Taten im Spiel? Aktenzeichen?

    ... und nun diskutieren wir nochmal über die Aussendung von Alramdaten durch eine nicht zugelassenen Stelle ("PC im Gerätehaus") an ein nicht zugelassenes Gerät ("Handy").
    Ich sehe nicht, auf welcher Grundlage wir so etwas diskutieren sollten?
    Wir sollten vorher schnell sämtliche Telefone, Mobiltelefone und Telefaxe aus dem Einsatzdienst entfernen ... Achja, und in sämtlichen Wachen dringend die Durchsageanlagen stilllegen.

    Vgl. z.B. §89 TKG
    Hat z.B. genau was mit der Frage zu tun?

    "Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage (...) bestimmt sind, abgehört werden."
    Wir sind und ja wohl einig, dass die Alarmierung einer Feuerwehr für diese Feuerwehr bestimmt ist.

    "Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen (...) anderen nicht mitgeteilt werden."
    Trifft nicht zu, weil wir ja nur Nachrichten nach Satz 1 empfangen.
    Und mehr steht in dem genannten Paragraphen eigentlich nicht drin.

  8. #8
    Registriert seit
    26.11.2012
    Beiträge
    9
    Über das Strafmaß von der Existenz deines natürlich nicht vorhandenen Alarmsystemes kannst Du Dich ja vielleicht mal im Internet informieren. Ich weiß zwar nicht, ob so etwas schon vorhanden ist, aber vielleicht findest du ja schon ähnliche Urteile zu diesem Thema.

  9. #9
    Registriert seit
    06.05.2011
    Beiträge
    20
    Erst einmal Entschuldigung, dass ich das hier nach einem halben Jahr wieder ausgrabe. Es passt aber denke ich hier ganz gut dazu:

    Ich gehe mal davon aus, dass die Handy-Alarmierung mit Rückmeldung von ************ dann auch nicht legal ist.

    Im Endeffekt wäre aber doch eine andere Möglichkeit nur die Information zu senden, dass eine Alarmierung eingegangen ist. Eine Rückmeldung wäre dann auch ohne Probleme möglich.
    Der genaue Grund der Alarmierung könnte dann ja immer noch auf dem DME nachgeschaut werden.

    Liege ich mit dieser Annahme richtig?

    Gruß
    Robert
    Geändert von Quietschphone (06.05.2013 um 13:54 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •