Wo ist denn der Tatbestand "illegale Aussendung von Einsatzdaten" normiert?
Aha, hört sich etwas dubios an. Wurde jemand genau deswegen verurteilt? Waren da ggf. noch andere Taten im Spiel? Aktenzeichen?Nehmen wir mal ein Beispiel hier aus dem Forum:
Ein User empfängt eine, für ihn bestimmte, Alarmierung auf seinem (zugelassenen und von der Kommune gestellten) Funkalarmempfänger. Dieser Alarm wird über die Datenschnittstelle per Kabel auf den eigenen PC geleitet und dort zur drahtgebundenen Auslösung eines akustischen Signal genutzt. Die Juristen nannten das im Gerichtsverfahren eine "Aussendung von geschützten Daten an ein nicht zugelassenes Gerät" (den "Alarmgong").
Wie gesagt, das Ganze befand sich in der eigenen Wohnung, weder auf den PC noch auf den Rest dieser Anordnung hatte eine andere Person Zugriff.
Ich sehe nicht, auf welcher Grundlage wir so etwas diskutieren sollten?... und nun diskutieren wir nochmal über die Aussendung von Alramdaten durch eine nicht zugelassenen Stelle ("PC im Gerätehaus") an ein nicht zugelassenes Gerät ("Handy").
Wir sollten vorher schnell sämtliche Telefone, Mobiltelefone und Telefaxe aus dem Einsatzdienst entfernen ... Achja, und in sämtlichen Wachen dringend die Durchsageanlagen stilllegen.
Hat z.B. genau was mit der Frage zu tun?Vgl. z.B. §89 TKG
"Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage (...) bestimmt sind, abgehört werden."
Wir sind und ja wohl einig, dass die Alarmierung einer Feuerwehr für diese Feuerwehr bestimmt ist.
"Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen (...) anderen nicht mitgeteilt werden."
Trifft nicht zu, weil wir ja nur Nachrichten nach Satz 1 empfangen.
Und mehr steht in dem genannten Paragraphen eigentlich nicht drin.