Ist der Fall.Angenommen du dekodierst AUSSCHLIEßLICH den für deine Wehr bestimmten (daher auch der Name) ´Selektivruf´ und nutzt keinen Scanner, sondern ein FUG das der TR-BOS entspricht,
Leider nicht.Wenn der Server bei der Leitstelle (="alarmierende Stelle") steht ist es legal.
Richtig. Deswegen habe ich ja Zusatzalarmierung geschrieben.Allerdings ist zu bedenken, dass die "SMS- und Co-Alarmierung" KEIN (!) zugelassener Weg zur Primäralarmierung ist.
Funktioniert bei mir wegen der Captchaabfrage aus irgendeinem Grund leider nicht.P.S. Nutze doch bitte mal die SuFu, über dieses Thema gab es schon unzählige Beiträge.