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Thema: Ist SMS- und co. Alarmierung legal?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,
    Ich weiß natürlich nicht, wie ihr dekodiert, aber: Sobald eine Schleife (analog) oder RIC (digital) empfangen wird, und somit in der Liste des Auswerters auftaucht, ist es das abhören einer NICHT für dich bestimmten Nachricht.

    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html

    Gruß
    Patrick
    Wer andern eine Grube gräbt, hat ein Grubengrabgerät.
    Fehler 405

  2. #2
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    Wir werden digital alarmiert und haben zur Auswertung einen Fernwirkempfänger.

    Das das Abhören von anderen Nachrichten nicht legal ist, weiß ich. Es bezieht sich ja auf die Weitergabe, der für uns bestimmten Nachrichten.

  3. #3
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    Wen ihr einen FWE nutzt dannist es nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht verboten.

    Gruß
    Patrick
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    Fehler 405

  4. #4
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    :-D Gute Antwort. Nicht verboten hört sich aber schon mal gut an.

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