Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis, wenn du hier konkrete Produkte als illegal bezeichnest. Bitte ändere deinen Beitrag
Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis, wenn du hier konkrete Produkte als illegal bezeichnest. Bitte ändere deinen Beitrag
Von "Illegal" muss hier keiner direkt sprechen.
Da nach TKG Meldungen von Nicht öffentlichem mobilem Landfunk, nur von dem jeweiligen Empfängern empfangen werden dürfen, spricht erst mal nichts dagegen, diesen auch Zusätzlich das ganze per SMS oder Anruf zukommen zu lassen...
In wie weit diese Informationen jetzt z.b. Verschlüssel werden sollten, damit kein Unberechtigter diese mit liest, gilt es im Einzelfall zu klären.
Desweiteren ist meist etwas anderes wichtig:
Hier beispielsweise die klare Vorgabe des Innenministeriums aus RLP, die Besagt, das SMS oder Anruf ausschliesslich als Zusatzinformation zu verwenden ist, und NIE als primäre Alarmierung genutzt werden darf...
MfG Fabsi
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)