Die Antwort ist mir etwas zu pauschal und zu kurz gedacht. Die zugelassenen Empfangsgeräte beziehen sich ja wohl auf die Teilnahme am BOS-Funk. Wenn ich meine Nachricht aber einmal aus dem BOS-Funk empfangen habe, darf ich sie ja wohl weiterverarbeiten und nutzen. Mit Handy, SMS und Co. kann ich ja rein technisch gar nicht am BOS-Funk teilnehmen.
Wichtig ist natürlich, mit den Informationen sorgsam umzugehen und sie nur an die Personen weiterzuleiten, die sie dienstlich benötigen. Das gilt im Übrigen aber für jegliche Informationen im Einsatzdienst, nicht nur für das, was ich über den BOS-Funk in Erfahrung bringe.
Ich wüsste nicht, worin sich eine SMS da jetzt grundsätzlich von einem Alarmfax, einem Anruf im Rahmen einer Alarmkette, einer Wachdurchsage, einer E-Mail bei der stabsmäßigen Führung von Großschadensereignisse usw. unterscheiden sollte. Darf ich zukünftig keine Funksprüche mehr im ELW niederschreiben und den Zettel meinem Einsatzleiter geben, weil der Vordruck kein zugelassenen BOS-Empfangsgerät ist? Glaube ich irgendwie nicht.
Wir sollten zwischen der Teilnahme an BOS-Funk und der anschließenden dienstlichen Weiternutzung von Informationen unterscheiden. Bei letzterem kann die SMS m.E. durchaus eine Option unter vielen sein.