Die Gemeinden KÖNNEN ja garnicht anders.Ich könnte mir vorstellen dass es Ärger mit dem Rechnungsprüfungsamt geben wird wenn Zubehör ohne Landeszuschuss gekauft wird.Die Folgekosten die duch den Kauf von solchem Schrott verursacht werden interessieren doch noch niemanden...
Es wurden nach erfolgter Ausschreibung Verträge mit dem Systemlieferanten geschlossen.Die Preise für die Gerätschaften und das Zubehör wurden aufgrund einer bestimmten Abnahmemenge kalkuliert,die das Land ausgeschrieben hatte-die nach der Ausschreibung geschlossenen Verträge (Abnahmemenge!) sind bindend und das ist auch gut so.Den Schuh muss sich weder der Hersteller noch der Distributor anziehen...und auch nicht die Verwaltungen...den Bock haben ganz andere Leute und Behörden geschossen,aber das soll hier nicht zum Thema werden.

Das Kind war schon lange bevor die ersten Geräte an die Endnutzer geliefert wurden in den Brunnen gefallen...

Die Projektgruppen sprechen keine "Vorgaben" aus,sondern EMPFEHLUNGEN.Die Projektgruppen sind keine gesetzgebenden Institutionen,wenn ein Kunde der Meinung ist dass er an den Geräten selbst die Programmierung verändert dann kann er das tun-oder auf welchen Paragraphen berufen sich die Projektgruppen?Die Geräte sind Eigentum der Gemeinden,und nicht der Projektgruppen.Selbst wenn irgendwelche Erlasse kommen bin ich mir sicher dass die vor Gericht,selbst wenn es mehrerer Instanzen bedarf,nicht standhalten werden.

Genauso irre ist der in RLP "empfohlene" Ablauf von Reparaturen...Mich wundert es,dass sich die Endnutzer sowas gefallen lassen.

Was das Zubehör angeht...Feuerwehrtauglich ist es nicht,bei heißem Innenangriff versagen die z.Bsp. die Mikrofone indem sie entweder garnicht funktionieren oder sich die PTT-Taste verselbstständigt.

M