Hallo
ich würde einfach mal sagen das steht im FSHG
Das FSHG bezieht sich auf die Feuerwehr in diesem Fall in NRW
Es regelt höchstens das Mitwirken der Feuerwehren im Rettungsdienst und stellt die Träger fest. Alles andere steht im RettG.
Weiterhin ist im FSHG das Mitwirken der privaten HiOrg. geregelt. Alles andere z.B die Verfahrensweise beim DRK, JUH usw. wird dort nicht betrachtet.
Ich meine aber auch das es beim THW als Bundesanstalt wieder ein anderer Fall ist und der Helfer freigestellt werden muss!
Hallo,
Fakten bitte!
Meinung reicht nicht.
Wo steht was genau. Gesetzesname, Paragraf etc.
Nur darauf können rechtliche Ansprüche begründet werden und nicht auf auf irgendwelche Meinungen oder Aussagen dritter in Foren etc.
Keine Diskussion - entweder eindeutig gesetzlich geregelter Anspruch oder - war nett sie kennengelernt zu haben - aber ihre Brötchen können sie sich ab morgen woanders verdienen.
Klaus
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http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/
Auf deinen äußerst freundlichen Beitrag kann ich dir ausdrücklich den Tipp geben einmal selbst zu recherchieren. Denn was anderes habe ich für die unten stehenden Informationen auch nicht getan. Mein Vermerk, dass ich es mal gehört hab das THW- Helfer freizustellen sind hätte mich zumindest mal zum Nutzen der google- Suchmaschine bewegt. Ich komme aus den Reihen der Feuerwehr daher wäre es sachdienlich wenn hierzu ein Angehöriger der Bundesanstalt THW sein Feedback abgibt.
Ich verweise hiermit auf folgendes Gesetz: THW-HelfRG §3Abs.1/S.2
Ähnlich wie im FSHG der Helfer ist freizustellen! Arbeitsentgelte sind weiterhin zu zahlen.
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