Ein ehrenamtlich besetzter RTW zur Abdeckung von Spitzen im Regel-RD ist ganz sicher keine "organisierte Erste Hilfe", sondern eben ein Einsatzmittel des Rettungsdienstes.
Ein ehrenamtlich besetzter RTW zur Abdeckung von Spitzen im Regel-RD ist ganz sicher keine "organisierte Erste Hilfe", sondern eben ein Einsatzmittel des Rettungsdienstes.
naja, darüber lässt sich jetzt streiten ;) Ich denke hier ist erstmal unerheblich ob es ein RTW / KTW / WAI (WasAuchImmer) ist. Es scheint doch wohl so zu sein (@Quattro96 berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege) dass dieses Rettungsmittel nicht Bestandteil des Regelrettungsdienstes ist (sonst wäre es ja nicht vollständig ehrenamtlich) und alarmiert wird wenn zu erwarten ist dass der reguläre Rettungsdienst nicht in ausreichender Zeit (aus medizinischer Sicht, nicht im Bezug auf gesetzliche Hilfsfristen ) an der Einsatzstelle eintrifft.
Daher kann man die Zeilen aus vorhin genanntem Leitfaden...
*
In den letzten Jahren haben sich in zunehmendem Maße Initiativen gegründet, die auf örtlicher Ebene im Vorfeld des Rettungsdienstes organisiert Erste Hilfe leisten. Ziel der Initiativen ist die Verkürzung des soge-nannten therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des öffentlichen Rettungsdienstes. In den örtlichen Ein-richtungen organisierter Erster Hilfe (im Folgenden als Ersthelfergruppen bezeichnet) sind in der Regel Mit-glieder von Hilfsorganisationen und Feuerwehren tätig. Die Ersthelfergruppen werden auch als „First Responder“ oder „Helfer vor Ort“ bezeichnet.
*
... durchaus auf derartige Strukturen anwenden ;)
Hallo,
Rettungsdienst hat nichts mit Feuerwehr oder Katastrophenschutz zu tun.
Als Arbeitgeber habe ich meinen Mitarbeiter aufgrund der Feuerschutzgesetze im Brandfall freizustellen und aufgrund der Gesetze zum Katastrophenschutz im Katastrophenfall.
Der Katastrophenfall muß explizit vom Hauptverwaltungsbeamten festgestellt werden.
Wenn ein THW-Helfer zu einem Unterstützungseinsatz der Feuerwehr gerufen wird entfernt er sich unerlaubt vom Arbeitsplatz. Es ist ja kein Katastrophenfall festgestellt worden.
Gleiches gilt für ehrenamtliche Helfer der Hilfsorganisationen. SEG-Einsätze sind keine Katastrophe und somit keine Freistellung.
Und wenn die Feuerwehr Personal für den RTW braucht, ist dies kein Brandfall sondern eine Tätigkeit aufgrund der Rettungsdienstgesetze - somit keine Freistellung von Ehrenamtlichen!
Wenn ich meinen Mitarbeiter gehen lasse - dann rein freiwillig! Und wenn ich ihm einen Strick draus drehen will, schmeiß ich ihn raus wegen unerlaubtem Entfernen vom Arbeitsplatz.
Klaus
----------------------------------------------------
http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/
Hallo,
ergibt sich aus den eindeutigen Formulierungen in den entsprechenden Gesetzestexten, die etwas unterschiedliche aber praktisch gleichlautende Passagen zu Freistellung beinhalten.
Die Freistellung von Feuerwehrmitgliedern bei Einsatz z.B. P-Klemm erfolgt aufgrund der Feuerwehrgesetze - aber der anschließende Krankentransport ggf. auch mit dem Feuerwehr-RTW erfolgt nach dem Landesrettungsdienstgesetz.
Und für diese Transportaufgabe gilt nicht das Feuerschutzgesetz, das eine Freistellung regelt.
Ebenso sind die SEG'en in der Rettungsdienstgesetzen verankert und daher greift hier nicht die Freistellung aufgrund der Katastrophenschutzgesetze.
Und First Responder gibt es in keinem der Gesetze - also auch keinerlei Möglichkeiten.
Klaus
----------------------------------------------------
http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/
(Aussage)
Wenn ein THW-Helfer zu einem Unterstützungseinsatz der Feuerwehr gerufen wird entfernt er sich unerlaubt vom Arbeitsplatz. Es ist ja kein Katastrophenfall festgestellt worden.
--------------------------------------------------------------------------------------
Diese Aussage ist dann natürlich mit dem Verweise auf den Inhalt des vorbezeichneten Gesetzes hinfällig. Das THW hat klar definierte Aufgaben und das auch neben dem KatS.
Erste falsche Annahme.
Zweite falsche Annahme.und alarmiert wird wenn zu erwarten ist dass der reguläre Rettungsdienst nicht in ausreichender Zeit (aus medizinischer Sicht, nicht im Bezug auf gesetzliche Hilfsfristen ) an der Einsatzstelle eintrifft.
"Hintergrund-RTW" beschreibt in der Regel ein vollwertiges Rettungsmittel, das nicht den bloß Regel-RD als "First Responder" ergänzt, um das therapiefreie Intervall zu verkürzen, sondern Bestandteil dessen ist, um bei Spitzen (Paralleleinsätze) die rettungsdienstliche Versorgung sicherzustellen oder andere Rettungsmittel frei zu machen, wenn z.B. ein RTW längere Zeit zur Eigensicherung an einer Brandstelle benötigt wird.
First Responder könnte man von jetzt auf gleich ohne Konsequenzen für den Rettungsdienst abschaffen, da diese nur "on top" sind. Hintergrund-Einsatzmittel hingegen kann man nicht einfach abschaffen, da sich der Träger des Rettungsdienstes dann Gedanken machen muss, wie er anderweitig Reserven für die oben beschriebenen Spitzen aufbaut.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 26 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 26)